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Am 2. März 2025 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Hamburg eine neue Bürgerschaft. Auch die rund 2.110 blinden und 40.000 sehbehinderten Wahlberechtigten sind dazu aufgefordert, einer Partei ihre Stimme zu geben.
Wahlprüfsteine des BSVH
Der BSVH hat den derzeit in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und DIE LINKE sogenannte Wahlprüfsteine gesendet. Im Vergleich zu den vergangenen Wahlen hat sich das Verfahren zum Einreichen von Wahlprüfsteinen geändert. Zum einen wurden diese auf acht Themen eingeschränkt und auch die Ausführung darf nur maximal 300 Zeichen lang sein. Diese Kurzfassungen für das Formular zum Einreichen finden Sie jeweils am Ende des Prüfsteins.
Die Antworten der Parteien sind jeweils unter den Fragen veröffentlicht. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Zeitpunkt der Rückmeldung. Außerdem lesen Sie die Antwort der Partei „Bündnis Sarah Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit“, nachfolgend „BSW“, die ihre Antworten proaktiv an uns gerichtet hat.
Lesen Sie im Folgenden die Wahlprüfsteine des BSVH:
1. Barrierefreier ÖPNV
Das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) stellt in Artikel 7 klar, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und damit auch am ÖPNV haben. Dieses Recht ist eine gesetzliche Verpflichtung, die in einer modernen und sozial verantwortlichen Stadt wie Hamburg konsequent umgesetzt werden muss. Bedauerlicherweise bestehen in der Praxis jedoch noch erhebliche Barrieren, die die Teilhabe vieler Menschen einschränken.
Damit öffentliche Verkehrsmittel für Menschen mit Seheinschränkungen ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind, müssen sie wichtige Voraussetzungen erfüllen. Eine Grundvoraussetzung ist, dass alle Fahrgastinformationen gut leserlich und immer auch gut hörbar sind. Visuelle Fahrgastinformationen müssen auch akustisch ausgegeben werden. Das gilt insbesondere für Angaben zum Fahrziel, zu kurzfristigen Gleiswechseln, Betriebsstörungen und Umleitungen. Darüber hinaus müssen auch Bushaltestellen barrierefrei zugänglich sein. Dies schließt das Haltestellenumfeld zwingend mit ein.
Ein weiteres Problem ist der zunehmende Digitalzwang im Bereich der Ticketsysteme. Die Einführung von Prepaidkarten und die schrittweise Umstellung auf digitale Bezahlmöglichkeiten erschwert den Zugang zu Bus und Bahn. Statt die Teilhabe zu erleichtern, baut diese Vorgehensweise weitere Hürden auf.
Die kostenlose Nutzung des Shuttledienstes MOIA für Menschen mit Schwerbehindertenausweis ist eine wertvolle Ergänzung für die Mobilität behinderter Menschen in Hamburg. Obwohl es auch hier noch Barrieren gibt, trägt der Service zur Eigenständigkeit und Flexibilität der Betroffenen bei. Aus diesem Grund ist es unbedingt notwendig, das Angebot für Menschen mit Behinderung dauerhaft und verbindlich sicherzustellen.
Im April 2023 unterzeichneten die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und das „Bündnis Mobilitätswende – nur mit uns!“ eine gemeinsame Willenserklärung, in der konkrete Ziele für Barrierefreiheit im ÖPNV festgelegt wurden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wäre ein entscheidender Schritt, um den ÖPNV in Hamburg zu einem offenen und zugänglichen Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger zu machen. Die erforderlichen Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im ÖPNV erfordern ein umfassendes Förderprogramm des Senats. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Senat ein solches Programm zur Förderung des barrierefreien Ausbaus des ÖPNV auflegt? Was tun Sie dafür, dass die in der gemeinsamen Willenserklärung der Verkehrsbehörde und dem „Bündnis Mobilitätswende – nur mit uns!“ vereinbarten Ziele erreicht und entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden?
Kurzfassung für Formular: Was tun Sie dafür, den ÖPNV in Hamburg zu einem offenen und zugänglichen Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger zu machen? Werden Sie sich für ein umfassendes Förderprogramm des Senats zum Abbau bestehender Barrieren einsetzen?
Antwort Die Linke
Im ÖPNV muss neben der Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen, auch konsequent das 2-Sinne-Prinzip gelten: jede visuelle Information muss auch akustisch und/oder taktil erfassbar sein und jetzt akustische Information muss auch visuell erfassbar sein. Dies kann nicht allein über smartphone-basierte Apps erfolgen und damit der Digital-Kompetenz der Fahrgäst*innen überantwortet werden, sondern der ÖPNV muss auch ohne Smartphone barrierefrei zugänglich sein. Diese Anforderungen müssen nicht nur bei den Hochbahn-eigenen Verkehrsmitteln gelten, sondern auch für Busse von Subunternehmen, wie Umbrella. Für Menschen mit einer Reizfilterschwäche (z.B. bei einer Autismus-Spektrum-Störung oder einer ausgeprägten ADHS) hält der ÖPNV aber auch viele weitere „unsichtbare“ Barrieren bereit durch laute Geräusche, grelle Lichtquellen und menschliches Gedränge. Hier kann der Shuttle-Dienst MOIA eine Erleichterung sein. Deshalb befürworten wir eine Vereinbarung mit MOIA, damit die so betroffenen Menschen den Shuttle-Dienst zum HVV-Tarif nutzen können.
Antwort Die Grünen
In der vergangenen Legislaturperiode haben wir bereits den barrierefreien Zugang zu S- und U-Bahnstationen stark ausgebaut und den Anteil an barrierefreien Haltestellen erhöht. 80 von 84 U-Bahn-Haltestellen und 49 von 55 S-Bahn-Haltestellen sind mittlerweile barrierefrei umgebaut. Auch achten wir beim Design der Stationen auf klare Wegeführungen und Übersichtlichkeit, nicht nur in der Architektur, sondern auch in der Ausgestaltung von Informationstafeln und Hinweisschildern, um Menschen mit Problemen bei der Informationsfilterung gerecht zu
werden. Wir denken Barrierefreiheit sehr umfassend und werden diesen Ausbau konsequent weiterverfolgen und dabei sicherstellen, dass der ÖPNV für alle zugänglich ist. Seit Kurzem steht auch die Custom-App zur Verfügung (als Testversion), die darauf abzielt, das Zwei-Sinne-Prinzip bei den Fahrgastinformationen umzusetzen. Die App wurde entwickelt von der vhh im Rahmen des Modellprojekts „Auf dem Weg zum Hamburg Takt“. Wir wollen das Zwei-Sinne-Prinzip im Grundsatz sukzessive weiter ausweiten.
Antwort SPD
Die U- und S-Bahn-Haltestellen sind dank unseres ambitionierten Vorgehens zum großen Teil barrierefrei ausgebaut. Seit 2011 wurden insgesamt 17 zusätzliche S-Bahn-Stationen barrierefrei gestaltet, so dass nun fast 90 Prozent der 55 S-Bahn-Haltestellen umgestaltet sind. Bei den insgesamt 85 U-Bahn-Stationen sind 49 seit 2011 barrierefrei ausgebaut worden. Das bedeutet, wir haben nun 81 barrierefreie U-Bahn Haltestellen – also sogar 95 Prozent. Bis 2030 wollen wir alle restlichen Stationen barrierefrei umgestaltet haben.
Wir setzen uns dafür ein, den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) zu einem offenen und barrierefreien Angebot für alle Bürger*innen zu machen. Im
Regierungsprogramm der SPD Hamburg zur Bürgerschaftswahl 2025 wird die Bedeutung eines inklusiven ÖPNV betont. Geplant sind:
- Barrierefreiheit: Der vollständige barrierefreie Ausbau des ÖPNV wird
weiter vorangetrieben. Dazu gehören barrierefreie Haltestellen, der
Ausbau taktiler Leitsysteme, Verbesserung der Fahrgastinformationen
und Sicherstellung des Zwei-Sinne-Prinzips und der Einsatz von
Fahrzeugen mit niedrigen Einstiegen. - Hamburg treibt die Umsetzung der UN-BRK aktiv voran, was wir
ausdrücklich begrüßen. Der Senat plant, bestehende Barrieren im
ÖPNV systematisch zu identifizieren und mit gezielten Maßnahmen
abzubauen. Dazu gehört auch die Einbindung von
Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen.
Antwort BSW (ohne Anfrage zugesendet)
Das BSW setzt sich für eine konsequente Umsetzung der UN-BRK in Hamburg ein und fordert in allen ihren Dimensionen eine deutlich verbesserte Partizipation der Selbstvertretungsorganisationen. Wir sind entsetzt über den Befund des vom „Rauen Haus“ im Dezember 2024 vorgelegten “Schattenberichts“ und unterstützen alle darin formulierten Forderungen. Folglich werden wir auch ein umfassendes Förderprogramm für den ÖPNV einfordern und unterstützen.
2. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
Sehbehinderte und blinde Menschen haben große Probleme, sich im öffentlichen Raum zu orientieren. Vor allem ältere Menschen, die weitaus größte und stetig wachsende Gruppe der Betroffenen, hat hiermit Schwierigkeiten. Leider wird jedoch bei der Stadtplanung immer wieder von gängigen und bewährten Normen, wie beispielsweise in der ReStra – Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen – festgelegt, abgewichen. Für Betroffene ist eine möglichst einheitliche Lösung und Umsetzung zwingend erforderlich, damit sie sich sicher in der Stadt bewegen können.
Nicht nur bei neuen Baumaßnahmen, sondern auch im Bestand ist es wichtig, dass eine ausreichende Barrierefreiheit hergestellt wird. Programme z.B. zur flächendeckenden Nachrüstung von Verkehrsampeln mit akustischen und taktilen Hinweisgebern oder zur Erstellung von Bodenindikatoren nach aktuellem Standard sind unverzichtbar.
Für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ist außerdem erforderlich, dass Menschen mit Seheinschränkung eigenständig Arztpraxen aufsuchen oder einem Sportverein beitreten können.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg bei allen relevanten Baumaßnahmen von Anfang an mit einbezogen wird? Planen Sie Programme aufzulegen, die die Barrierefreiheit im privatwirtschaftlichen Bereich fördern?
Kurzfassung für Formular: Seheingeschränkte Menschen haben Probleme, sich zu orientieren. Setzen Sie sich dafür ein, dass das Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg bei allen relevanten Baumaßnahmen von Anfang an einbezogen wird? Planen Sie Programme, um die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum sicherzustellen?
Antwort Die Linke
Wird Barrierefreiheit bei einer Baumaßnahme von Anfang an mitgedacht, ergeben sich die besten und auch die günstigsten Lösungen. Maßnahmen zur Barrierefreiheit, die erst hinterher oder spät im Planungsprozess ergriffen werden, führen oft zu weniger guten Ergebnissen und mit Sicherheit zu teureren Ergebnissen. Höhere Kosten werden dann oft als Grund angeführt, warum Barrierefreiheit nicht (vollständig) umgesetzt wird. Deshalb ist es dringend notwendig, dass das Kompetenzzentrum von Anfang an mit einbezogen ist. Barrierefreiheit ist im öffentlichen Raum sicherzustellen, das bedeutet aber nicht nur Straßen, Ämter und so weiter, sondern das sollte sich auch auf private Gebäude beziehen, wenn dort öffentliche oder öffentlich geförderte Leistungen z.B. von privaten oder gemeinnützigen Trägern erbracht werden.
Antwort Die Grünen
Die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum für Alle ist ein zentrales Anliegen für uns Grüne. Mit der Richtlinie „Hinweise für den barrierefreien Ausbau von Verkehrsanlagen“ soll sichergestellt werden, dass die Wege in Hamburg für alle Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nutzbar sind. Trotzdem bestehen in der Praxis teilweise noch Barrieren und der öffentliche Raum ist nicht überall so gestaltet, dass alle ihn ohne fremde Hilfe nutzen können. Um diese Barrieren besser zu identifizieren und aus dem Weg zu räumen sowie die Datenlage zu verbessern, wollen wir ein Pilotprojekt für ein Routingtool für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen in Hamburg auf den Weg bringen. Dieses soll untersuchen, inwiefern eine Datenerfassung und -pflege für ein solches Tool umsetzbar ist und welchen Anforderungen das Routingtool genügen muss.
Antwort SPD
Wir setzen uns aktiv für die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ein, um
seheingeschränkten Menschen eine bessere Orientierung zu ermöglichen. Ein zentrales Element dabei ist die frühzeitige Einbindung des Kompetenzzentrums für ein barrierefreies Hamburg bei allen relevanten Baumaßnahmen. Dies gewährleistet, dass Barrierefreiheit von Beginn an in Planungen integriert wird.
Zudem werden Programme entwickelt und umgesetzt, die die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum sicherstellen. Dazu gehören Maßnahmen wie der Ausbau taktiler Leitsysteme, akustischer Signale an Ampeln und barrierefreie Beschilderungen. Diese Initiativen zielen darauf ab, die selbstständige Mobilität und Orientierung seheingeschränkter Menschen in Hamburg zu fördern.
Eine weitere bedeutsame Maßnahme ist die beabsichtigte Stärkung des
Kompetenzzentrums für ein barrierefreies Hamburg, das Hamburger Behörden, Vereine und Institutionen zum Abbau von Barrieren berät.
Das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) greift
wesentliche Forderungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention auf und hat sie gesetzlich verankert. So beispielsweise den barrierefreien Ausbau von öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr, für den eine feste Berichtspflicht direkt in das Gesetz geschrieben wurde. Es wurde flankierend ein „Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg“ geschaffen, das direkt an der Erfüllung dieser Berichtspflicht und der Beratung der wesentlichen Akteure mitgewirkt hat.
Antwort BSW (ohne Anfrage zugesendet)
Es gelten auch hier die Sätze 1 und 2 zu WPS 1. Wir bejahen die Erweiterung der Aufgaben des „Kompetenzcenters“, was aber nur durch einen auch von uns geforderten Personalausbau erreichbar ist. Ferner braucht es endlich eine Normenprüfinstanz, die auch bestehende Bauvorschriften einbezieht.
3. Sicherheit im öffentlichen Raum
Blinde und sehbehinderte Menschen müssen sich darauf verlassen, dass sie sich auf öffentlichen Wegen und Straßen sicher bewegen können. Leider stellen wir fest, dass hier häufig Gefahren lauern. So werden die Straßen Hamburgs nach wie vor im Winter nicht zuverlässig geräumt. Gehwege sind oft nicht ausreichend beleuchtet und werden bei Mängeln nicht hinreichend gewartet, Bäume und Hecken nicht rechtzeitig beschnitten oder Baustellen nicht genügend gesichert. Schlecht markierte Treppen sind gefährliche Stolperfallen und führen immer wieder zu Unfällen. Natürliche Wegebeziehungen werden noch nicht konsequent durch sichere Straßen-Querungen verknüpft. Auch das Aufstellen von Pollern ohne kontrastreiche Markierung birgt Gefahren – um nur einige Beispiele zu nennen.
Bei der Einrichtung von Baustellen sind unbedingt die Vorgaben für Baustellenabsperrungen einschließlich einer barrierefreien Wegeführung mit leserlicher Beschilderung, Bodenindikatoren, akustischen Lichtsignalanlagen und rechtszeitiger Information der Bürgerinnen und Bürger einzuhalten.
Darüber hinaus sehen wir uns immer wieder mit Planungen für Mischverkehrsflächen konfrontiert. Nur die unbedingte Trennung der Verkehrsbereiche für Fußgänger, Rad- und Autofahrer mindert Unfallgefahren und schafft die nötige Orientierungssicherheit für alle Verkehrsteilnehmende. Mischverkehrsflächen bieten keine ausreichende Sicherheit im öffentlichen Bereich und verstoßen damit gegen die Grundsätze der Barrierefreiheit.
Seit der Zulassung von Elektrorollern stehen Unfälle mit teils schwerwiegenden Verletzungen, rücksichtsloses Verhalten der Nutzenden und wild abgestellte Geräte auf der Tagesordnung. Für Menschen mit einer Seheinschränkung kommt es durch E-Roller immer wieder zu gefährlichen Situationen. Roller, die mitten auf Gehwegen stehen oder sogar liegen, stellen eine gefährliche Stolperfalle dar. Darüber hinaus fahren noch immer zu viele Menschen damit unbefugt über Fußgängerwege. Dadurch besteht auf dem Fußweg für blinde und sehbehinderte, ältere und mobilitätseingeschränkte Fußgängerinnen und Fußgänger und Kinder eine erhöhte Gefahr. Werden Sie sich für einheitliche Vorgaben für das Parken von E-Scootern einsetzen, um das Abstellen auf Gehwegen zu verhindern? Setzen Sie sich endlich für Maßnahmen ein, die das unzulässige Fahren auf Gehwegen unterbinden? Wie verhindern Sie Gefahren durch Baustellen, schlecht markierte Treppen und Mischverkehrsflächen, die Orientierung und Sicherheit beeinträchtigen?
Kurzfassung für Formular: Seheingeschränkte Menschen müssen sich auf öffentlichen Straßen sicher bewegen. Wie sorgen Sie dafür? Wie verhindern Sie Gefahren durch E-Roller, Baustellen, schlecht markierte Treppen und Mischverkehrsflächen, die Orientierung und Sicherheit beeinträchtigen?
Antwort Die Linke
Die Linke setzt sich ein für barrierearme Querungsmöglichkeiten an Kreuzungen und Einmündungen für den Fußverkehr. Rad- und Fußwege sollen baulich getrennt werden, wo immer das möglich ist. Für die Bereitstellung von Gehwegschäden, sollen weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. E-Scooter sollen nur noch an festen Stationen abgestellt werden können, wo sie den Fußverkehr nicht behindern. Wir wollen bei Verstößen die kommerziellen Anbieter finanziell belangen. Barrierefreiheit und gute Markierungen müssen endlich auch in der Praxis gelebte Realität bei der Planung von Baustellen werden.
Antwort Die Grünen
Hamburg ist verpflichtet, öffentliche Räume barrierefrei zu gestalten und damit eine sichere Mobilität für alle Menschen herzustellen. Mit unserer Fußverkehrsstrategie für Hamburg wollen wir einen Fokus auf Verbesserungen für Fußgänger*innen legen und u.a. das Fußgängerleitsystem bedarfsgerecht weiterentwickeln und bezirkliche Fußverkehrskonzepte stärken. Hierfür fanden Begehungen und Befragungen von Nutzenden statt. Zudem schauen wir uns auch gezielt Haltestellenumfelder an in puncto Barrierefreiheit und Sicherheit für
verschiedene Nutzungsgruppen. Schon seit einigen Jahren werden im Rahmen des Straßen-Erhaltungsmanagements nicht nur Fahrbahnen,
sondern auch Rad- und Gehwege in Stand gesetzt. Die Länge der neu gebauten oder grundlegend erneuerten Gehwege betrug im Jahr 2023 ca. 93 km und war damit deutlich höher als die Länge der erneuerten Radwege (57 km). Bei allen Straßenbaumaßnahmen wird darauf geachtet, dem Fußverkehr im Endzustand möglichst mehr Raum zu geben als zuvor. Beispiele hierfür sind der Ballindamm, der Jungfernstieg und der Neue Jungfernstieg in der Innenstadt, aber auch andere Projekte wie die Königstraße und die Louise-Schröder-Straße in Altona.
Wir wollen die Nutzung und das Abstellen von E-Rollern stärker beschränken und feste Abstellzonen sowie Abstellverbotszonen einrichten, damit die Fahrzeuge nicht mehr zu Stolperfallen werden. Bei Missachtung der Regeln fallen für die Nutzer*innen der E-Roller Bußgelder an.
Antwort SPD
Wir setzen uns dafür ein, dass seheingeschränkte Menschen sich auf
öffentlichen Straßen sicher bewegen können. Verschiedene Maßnahmen zielen darauf ab, Gefahren durch E-Roller, Baustellen, schlecht markierte Treppen und Mischverkehrsflächen zu minimieren:
- Regulierung von E-Rollern: Wir setzen uns ein für strengere Regeln für
das Abstellen und die Nutzung von E-Rollern, um sicherzustellen, dass
Gehwege und taktile Leitsysteme frei bleiben. Geplant sind u.a.
zusätzliche Kontrollmaßnahmen und eine stärkere Einbindung der
Anbieter. - Sicherheit an Baustellen: Das Kompetenzzentrum für ein barrierefreies
Hamburg wird bei allen Projekten der Mobilitätswende bei der Planung
einbezogen, um Bedürfnisse seheingeschränkter Menschen zu
berücksichtigen. - Verbesserung von Infrastruktur: Den Ausbau taktiler Leitsysteme und gut markierter Treppen werden wir vorantreiben.
Antwort BSW (ohne Anfrage zugesendet)
Es gelten auch hier die Sätze 1 und 2 zu WPS 1. Die Auflagen für Anbieter von E-Rollern, die Einrichtung von Baustellen etc. müssen geprüft, verschärft und deren Einhaltung besser kontrolliert werden. Auch muss der Mangel an Wegewarten umgehend abgebaut werden, deren Anforderungsprofil überarbeitet werden muss. Zudem muss eine „ Meldestelle“ mit Handlungskompetenz und Budget eingerichtet werden.
4. Nachteilsausgleich und Hilfsmittel
Neben dem notwendigen Nachteilsausgleich Blindengeld wird in sieben Bundesländern, darunter Berlin und Bayern, ein Sehbehindertengeld gezahlt, in Hamburg nicht. Gleiches gilt beim Taubblindengeld, mit dem inzwischen sieben Bundesländer den Mehraufwand für Menschen berücksichtigen, die neben einer Behinderung des Sehens auch mit einer Höreinschränkung leben. Des Weiteren schwanken die Leistungen des Blindengeldes von Land zu Land massiv. Planen Sie einen Nachteilsausgleich für hochgradig sehbehinderte Menschen? Machen Sie sich für ein Taubblindengeld stark? Werden Sie sich für ein bundeseinheitliches Leistungsgesetz einsetzen?
Ein weiterer Nachteilsausgleich ist die Gewährleistung von Hilfsmitteln. Häufig werden notwendige Arbeitsplatzhilfsmittel nicht oder erst nach sehr langer Bearbeitungszeit bewilligt, was den Berufseinstieg erheblich behindert. Notwendige Hilfsmittel für einen eigenständigen Alltag werden darüber hinaus noch immer häufig ohne Berechtigung von den Krankenkassen abgelehnt. Werden Sie sich, z.B. durch eine Bundesratsinitiative, für eine bessere Hilfsmittelversorgung blinder und sehbehinderter Menschen in Deutschland stark machen?
Kurzfassung für Formular: Planen Sie einen Nachteilsausgleich für hochgradig sehbehinderte und taubblinde Menschen? Setzen Sie sich für eine bessere Hilfsmittelversorgung blinder und sehbehinderter Menschen ein?
Antwort Die Linke
Wir befürworten die Einführung eines Taubblindengeldes, eine „kleinen Blindengeldes“ für hochgradig sehbehinderte Menschen. Außerdem fordern wir die Einführung eines Gehörlosengeldes insbesondere für Gehörlose Senior*innen, denn sie erfahren heute in besonderem Maße Nachteile, die durch das Verbot der Gebärdensprache in ihrer Schulzeit verursacht wurden.
Die Novellierung des Hamburger Blindengeldgesetzes ist bereits in den Maßnahmenkatalog des aktuellen Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention aufgenommen worden. Hier soll
geprüft werden inwieweit die Gruppe der Anspruchsberechtigten auf taubblinde Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung ausgeweitet werden kann. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die
Gesetzesanpassung zeitnah geschieht und der Kreis der anspruchsberechtigten Personen entsprechend erweitert
wird.
Zuletzt hat die Bundesregierung auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag einen Aktionsplan für ein barrierefreies und inklusives Gesundheitswesen verabschiedet. Darin sind auch Instrumente enthalten, um mögliche Barrieren bei der Versorgung mit Hilfsmitteln abzubauen. Auch darüber hinaus setzen
wir uns für eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Hilfsmittelversorgung aller Versicherten ein.
Antwort Die Grünen
Die Novellierung des Hamburger Blindengeldgesetzes ist bereits in den Maßnahmenkatalog des aktuellen Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention aufgenommen worden. Hier soll
geprüft werden inwieweit die Gruppe der Anspruchsberechtigten auf taubblinde Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung ausgeweitet werden kann. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die
Gesetzesanpassung zeitnah geschieht und der Kreis der anspruchsberechtigten Personen entsprechend erweitert wird.
Zuletzt hat die Bundesregierung auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag einen Aktionsplan für ein barrierefreies und inklusives Gesundheitswesen verabschiedet. Darin sind auch Instrumente enthalten, um mögliche Barrieren bei der Versorgung mit Hilfsmitteln abzubauen. Auch darüber hinaus setzen wir uns für eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Hilfsmittelversorgung aller Versicherten ein.
Antwort SPD
Im Rahmen der Umsetzung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK begrüßen wir das folgende Vorhaben:
Taubblinde Menschen sind aufgrund der Kombination von im Einzelnen schon erheblich beeinträchtigenden Behinderungen in besonderem Maße an der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gehindert und auf Unterstützung angewiesen. Im Rahmen der Novellierung des Hamburgischen Blindengeldgesetzes (HmbBlinGG) soll geprüft werden, ob und inwieweit der Kreis der Anspruchsberechtigten auch auf taubblinde Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung ausgeweitet werden sollte.
Am Hamburger Blindengeld halten wir fest.
Antwort BSW (ohne Anfrage zugesendet)
Es gelten auch hier die Sätze 1 und 2 zu WPS1. In der Tat ist die stark uneinheitliche Handhabung von Blindengeld und Nachteilsausgleich in den Bundesländern nicht einsichtig. Insofern werden wir eine entsprechende Bundesratsinitiative prüfen. Bürokratiehürden zum Erwerb erforderlicher Hilfsmittel lehnen wir ab wie die offensichtliche Praxis der Krankenkassen, Bewilligungen zunächst zu verweigern. Es sollte im Zuge verbesserter Partizipation auch geprüft werden, inwieweit die Fachberatung durch Selbstvertretungsorganisationen den Bewilligungsprozess bei den Krankenkassen ersetzen kann.
5. Sehen im Alter
2023 gründete sich auf Initiative des Blinden- und Sehbehindertenvereins Hamburg (BSVH) das regionale Aktionsbündnis „Sehen im Alter. Mit dem Zusammenschluss vernetzen sich in Hamburg Expertinnen und Experten, um sich den Herausforderungen der Volkskrankheit „Sehverlust im Alter“ zu stellen. Denn bei altersbedingten Augenerkrankungen, die zu einem Sehverlust führen können, sind die Dimensionen einer Volkskrankheit längst erreicht. Das führt zu Herausforderungen, die auch in Hamburg Akteure aus unterschiedlichen Bereichen betreffen. Es braucht über das Aktionsbündnis, bestehend aus inzwischen 18 Vertreterinnen und Vertretern aus medizinischen Einrichtungen, Verbänden und Institutionen, jedoch eine deutliche politische Initiative, um vermeidbaren Sehverlust zu verhindern und Menschen, die von Sehverlust betroffen sind, in Hamburg optimal zu beraten und zu unterstützen. Hierzu braucht es Rehabilitationsstrukturen und verbindliche Hilfsangebote. Gerade für neu von einer Sehbehinderung betroffene Seniorinnen und Senioren muss eine physische und psychische Rehabilitation sichergestellt sein. Dazu fehlen teilstationäre und stationäre Angebote. Was werden Sie nach der Wahl tun, um diese Situation zu verbessern? Werden Sie Strukturen dafür schaffen, dass Betroffene in Hamburg eine Rehamaßnahme in Anspruch nehmen können? Werden Sie Pilotprojekte in Hamburg unterstützen und wie?
Kurzfassung für Formular: Bei altersbedingten Augenerkrankungen, die zu einem Sehverlust führen können, sind die Dimensionen einer Volkskrankheit erreicht. Werden Sie Strukturen dafür schaffen, dass Betroffene eine Rehamaßnahme in Anspruch nehmen können? Unterstützen Sie Pilotprojekte in Hamburg?
Antwort Die Linke
Die mangelnde Barrierefreiheit im Gesundheitswesen ist ein Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Bisher hat sich in Hamburg zu diesem Thema zu wenig getan. Wenn Senior*innen mit altersbedingten Augenerkrankungen oder Blindheit nicht oder nur zum Teil an Rehamaßnahmen teilnehmen können (z. B. weil kein Leitsystem vorhanden ist oder weil physio- und sporttherapeutische Angebote nicht ausreichend verbalisiert werden), hat das Folgen für die Gesundheit und die Lebensqualität, Pflegebedürftigkeit tritt (früher) ein. Hier braucht es dringend eine Veränderung. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich Pilotprojekte, die hier ansetzen, damit dann perspektivisch auch die Reha-Regelversorgung in der Breite für blinde und sehbehinderte Menschen zugänglich wird.
Antwort Die Grünen
Menschen mit Behinderungen und Menschen, die von Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf medizinische Rehabilitation. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Reha sind bei Menschen mit Sehverlust also erfüllt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt die Voraussetzungen fest, unter denen Ärzt*innen Rehamaßnahmen verordnen können. Danach prüft und genehmigt die jeweilige Krankenkasse nach individuellem Bedarf. Sollten altersbedingte Augenerkrankungen bislang nicht ausreichend im Verordnungs- und
Genehmigungsverfahren anerkannt werden, müssten die entsprechende Verordnungsrichtlinie durch den G-BA angepasst werden.
Antwort SPD
Ja, im Rahmen der Möglichkeiten auf Landesebene wollen wir uns dafür
einsetzen, dass Betroffene nach der Behandlung passende Rehamaßnahmen in Anspruch nehmen können, auf die sie einen Anspruch haben. Die dafür notwendigen Strukturen können aber nur in Zusammenwirkung aller beteiligten Akteure wie u.a. Ärzten, Rehaträgern und Betroffenenverbänden aufgebaut werden.
Antwort BSW (ohne Anfrage zugesendet)
In der Gesundheitspolitik unterstützen wir grundsätzlich eine Stärkung der Aufklärung, Vorsorge und Profilaxe. Dies lindert langfristig Leid und mindert Kosten. Insofern begrüßen wir die Gründung des Aktionsbündnis „Sehen im Alter“ sehr und sind bereit, uns für entsprechende Pilotprojekte in Hamburg einzusetzen. Da die Fachkompetenz u. E. bei den Teilnehmern des Aktionsbündnis vorhanden ist und wir uns als Volksvertreter verstehen, kann das „wie nur von „Sehen im Alter“ eingebracht werden.
6. Inklusive Schule und Erwachsenenbildung
Hamburg hat sich dazu verpflichtet, allen Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen Zugang zu einer allgemeinen Schule zu ermöglichen. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass sehbehinderte und blinde Schülerinnen und Schüler an Regelschulen optimal mit Lehrmaterialien versorgt werden und bei Bedarf die notwenige Begleitung durch eine Assistenz erhalten? Lehrkräfte müssen in die Lage versetzt werden, behinderte Schülerinnen und Schüler in den Unterricht einzubinden. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass neben den Lehrinhalten auch die blinden- und sehbehindertenspezifischen Arbeitstechniken vermittelt werden. Das gilt insbesondere für das Erlernen der Braille-Schrift. All dies bedeutet, dass die finanziellen Voraussetzungen für eine optimale Inklusion geschaffen werden müssen.
Gleichzeitig sind blinde und sehbehinderte Erwachsene von den meisten Angeboten der Erwachsenenbildung, z.B. von Kursen der Volkshochschule, weitgehend ausgeschlossen, da die Rahmenbedingungen, Methoden, Materialien und Räume die verschiedenen Anforderungen an eine inklusive Zugänglichkeit nicht erfüllen.
Was werden Sie nach der Wahl für das Erreichen des Zieles der Inklusion an den Hamburger Schulen tun? Welche Rolle hat Ihrer Meinung nach zukünftig eine Förderschule wie das Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte am Borgweg? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass betroffene Erwachsene Bildungsangebote in Hamburg gleichberechtigt in Anspruch nehmen können?
Kurzfassung für Formular: Wie stellen Sie die Versorgung von Materialien und Assistenz für seheingeschränkte Schüler*innen an Regelschulen sicher? Was tun Sie, damit betroffene Erwachsene Bildungsangebote in Hamburg in Anspruch nehmen können? Was tun Sie für das Erreichen des Zieles der Inklusion in Hamburg?
Antwort Die Linke
Die UN-Behindertenrechtskonvention verankert das Recht von Menschen mit Behinderung den gleichberechtigten Zugang zu Bildung. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Assistenz, Hilfsmitteln und Materialien sowohl für Kinder und Jugendlich wie für Erwachsene. Schon 2019 hat die Linksfraktion den Entwurf für ein inklusives Schulgesetz vorgelegt, das sich konsequent sowohl an der UN-Behindertenrechtskonvention wie auch der UN-Kinderrechtskonvention orientiert.
Antwort Die Grünen
Zu den bereits vorhandenen Inklusionsbeauftragten an den Hamburger berufsbildenden Schulen, kommen in Zukunft noch die Bildungsfachkräfte an Hochschulen hinzu, beides sind Konzepte, die über die individuellen
Unterstützungsangebote, wie z.B. eine persönliche Assistenz hinaus zum Ziel haben Ausbildungsorte langfristig und nachhaltig inklusiver zu machen. Das unterstützen wir und wollen darüber hinaus auch das Projekt
„Berufliche Bildung: dual & inklusiv“ vom Hamburger Institut für Berufliche Bildung über 2025 hinaus weiter fortführen.
Um Hamburg zu einer Inklusionsmetropole werden zu lassen, sind in allen Bereichen Maßnahmen nötig. Viele davon werden in der aktuellen Version des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention benannt. Für die zeitnahe Umsetzung dieser Maßnahmen wollen wir uns auch in der nächsten Legislatur weiter einsetzen und den Landesaktionsplan anhand der Ergebnisse der externen Evaluation weiterentwickeln. Dabei wollen wir bessere Möglichkeiten der Messbarkeit und Überprüfbarkeit der Maßnahmen schaffen, uns dabei von dem Grundsatz "Nichts über uns - ohne uns" leiten lassen und weiterhin eine breite Beteiligung von Betroffenen in allen Bereichen ermöglichen. Das Ziel ist erst dann erreicht, wenn alle
Menschen gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilhaben und selbstbestimmt leben, lernen und arbeiten können. Dafür muss Inklusion in allen Handlungsfeldern von Politik und Verwaltung von Anfang an mitgedacht werden.
Antwort SPD
Die Beschulung seheingeschränkter Schüler*innen stellt einen wichtigen
Bestandteil inklusiver Bildung dar und verfolgt das übergeordnete Ziel,
gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht sowie am schulischen Leben zu
fördern. Sie ist zudem ein Ausdruck eines nachhaltigen und konsequenten
Engagements für die Verwirklichung inklusiver Bildungsziele.
Durch gezielte individuelle Unterstützung, die Bereitstellung adaptierter
Lernmaterialien sowie den Einsatz assistiver Technologien wird angestrebt, bestehende Barrieren zu überwinden und eine förderliche, bedarfsgerechte Lernumgebung zu etablieren. Neben der Sensibilisierung und Kompetenzerweiterung des pädagogischen Personals für die spezifischen Bedürfnisse seheingeschränkter Schüler*innen spielen insbesondere die Förderung verstärkter Netzwerke zwischen Schulen, Fachstellen und Familien eine zentrale Rolle im erfolgreichen inklusiven Bildungsprozess. Darüber hinaus kann eine bedarfsorientierte Schulbegleitung einen unterstützenden Beitrag zur Förderung der inklusiven Teilhabe und der Chancengerechtigkeit im Schulalltag
leisten.
Von besonderer Bedeutung ist die partizipative und kontinuierliche Entwicklung passgenauer Strategien, die sowohl die individuellen Bedürfnisse der Schüler*innen als auch die strukturellen Rahmenbedingungen des schulischen Gesamtsystems berücksichtigen. Auf diese Weise wird ein inklusives Bildungsumfeld geschaffen, das nicht nur die Teilhabechancen stärkt, sondern auch zur gesamtgesellschaftlichen Anerkennung von Vielfalt beiträgt.
Die VHS bietet keine gesonderten Angebote für seheingeschränkte Menschen, sondern sorgt vielmehr im Einzelfall dafür, dass die Teilnahme am gewünschten Kurs entsprechend möglich gemacht wird. Zudem erhält der „Leben mit Behinderung Hamburg, Elternverein e.V.“ eine jährliche Zuwendung in Höhe von 100.000 Euro zur Unterstützung seiner Bildungsangebote, die auch von Erwachsenen genutzt werden.
Das umfassende System inklusiver Bildung an Hamburger Schulen
gewährleistet, dass Menschen mit Behinderung an Bildung partizipieren und gesellschaftliche Teilhabe erfahren können. Damit setzt Hamburg konsequent die Ziele der UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) um. Die Fortschrittsberichte des Senats zu den „Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion an Hamburgs Schulen – Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative ‚Gute Inklusion‘“ (Drs. 21/18872, 22/1748, 22/6960, 22/10512 und 22/14004) stellen umfassend die kontinuierliche Implementierung und Weiterentwicklung der mit der Drs. 21/11428 beschlossenen Maßnahmen dar.
Alle Schulneubauten werden barrierefrei geplant und errichtet. Bei Sanierungen und Umbauten wird die Barrierefreiheit dem Bedarf der Schule entsprechend umgesetzt. Die Standards zur Barrierefreiheit für den Hamburger Schulbau sind in den vergangenen Jahren in Zusammenarbeit mit der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. sowie dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg überarbeitet und angepasst worden. Schulbau Hamburg tauscht sich regelmäßig mit dem Kompetenzzentrum aus. Dabei werden Standards und Grundsatzfragen sowie einzelne Baumaßnahmen abgestimmt. An ausgewählten Schwerpunktschulen wird im Rahmen von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen eine möglichst weitgehende Barrierefreiheit hergestellt. Der barrierefreie Aus- und Umbau der
Schulen ist auf einem guten Weg und muss konsequent weiter vorangetrieben werden.
Ein wichtiger Baustein für die inklusive Bildung im Hamburger Schulsystem sind die Schwerpunktschulen. Die personelle, konzeptionelle, räumliche und sachliche Ausstattung der Schwerpunktschulen ist an den Bedarfen von Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarfen ausgerichtet. Die Beschulung einer größeren Anzahl von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt den Schulen die Möglichkeit, Ressourcen und Expertise zu bündeln und in multiprofessionellen Teams zu arbeiten.
Die Schulbegleitung ist ein weiterer wichtiger Baustein, sie wurde mit der
Einführung der Inklusion in Hamburg erheblich ausgebaut und verbessert.
Während im Schuljahr 2011/2012 in circa 460 Fällen eine Schulbegleitung
bewilligt wurde, hat sich die Zahl der begleiteten Schülerinnen und Schüler bis zum Schuljahr 2023/2024 auf 2.608 erhöht. Dies entspricht einer Steigerung von 466 Prozent, die Schulbegleitungen haben sich fast versechsfacht. Verbunden war diese Entwicklung mit einer Steigerung der Ausgaben von circa 6,75 Millionen Euro im Jahr 2014 auf gegenwärtig 23,097 Millionen Euro im Jahr 2023. Bis zum Jahr 2014 oblag es zudem den Sorgeberechtigten, eigenständig die Organisation einer Schulbegleitung für ihr Kind zu übernehmen. Seit 2014 wird die gesamte Organisation der Schulbegleitung von der für Bildung zuständigen Behörde übernommen. Diese Veränderung stellt nicht nur eine
erhebliche Entlastung für die Sorgeberechtigten dar, sondern ist auch als
faktische Verbesserung des Unterstützungsprozesses zu werten.
Im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung und -entwicklung beauftragte die für Bildung zuständige Behörde im Jahr 2021 bei der Universität Oldenburg eine Evaluationsstudie zur Schulbegleitung, deren Umsetzung ab Januar 2022 erfolgte. Der Abschlussbericht der Evaluationsstudie liegt seit Juni vor. Die Schulbegleitung wird nun unter Einbezug eines Expertengremiums, in dem alle wichtigen Stakeholder vertreten sind, weiterentwickelt.
Antwort BSW (ohne Anfrage zugesendet)
Der Abbau und die Beseitigung Menschen mit Behinderung ausgrenzender Strukturen, wie Förderschulen, ist seit 15 Jahren geltendes Menschenrecht in Deutschland gemäß UN-BRK. Die Verschleppung dieser Herausforderung durch den Senat ist ein Skandal. Wir werden das konsequent ändern. Uns ist dabei bewusst, dass es sich hier auch um einen kulturellen Veränderungsprozess handelt. Gerade aber deshalb, braucht es endlich den politischen Willen dazu.
7. Arbeitsmarkt
Eine berufliche Eingliederung für blinde und sehbehinderte Menschen wird häufig erschwert, so dass nur etwa ein Drittel der blinden Menschen im erwerbsfähigen Alter einer geregelten beruflichen Tätigkeit nachgeht. Viele Betroffene erhalten keine für sie passende berufliche Rehabilitations-maßnahme finanziert, so dass keine langfristige berufliche Teilhabe ermöglicht wird. Das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) bleibt zudem weit hinter den Regelungen des Bundes und anderer Bundesländer zurück, so dass zu befürchten ist, dass Beschäftigte mit Behinderung benachteiligt und in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt werden. Wie gedenken Sie, eine individuelle Eingliederung durch die Arbeitsagenturen zu ermöglichen? Was werden Sie nach der Wahl für die berufliche Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen tun? Wie stellen Sie sicher, dass für behinderte Menschen, die bei der Stadt Hamburg beschäftigt sind, die Zugänglichkeit von IT-Anwendungen gewährleistet ist. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass mehr Menschen mit Behinderungen bei Stadt und Behörden eingestellt werden?
Kurzfassung für Formular: Was tun Sie für die berufliche Teilhabe seheingeschränkter Menschen? Wie stellen Sie sicher, dass für behinderte Menschen, die bei der Stadt Hamburg beschäftigt sind, die Zugänglichkeit von IT-Anwendungen gewährleistet ist? Wie setzen Sie sich dafür ein, dass mehr Menschen mit Behinderungen eingestellt werden?
Antwort Die Linke
Ähnlich wie beim Bauen ist auch beim „Bauen“ einer IT-Anwendung die Barrierefreiheit der Anwendung von vornherein mit einzuplanen. Wir fordern, dass dies verpflichtend bei den IT-Anwendungen der Stadt passiert, unabhängig davon, ob es aktuell blinde oder sehbehinderte Beschäftigte gibt, die später mit dieser Anwendung arbeiten sollen. Spätere Anpassungen sind teurer und fehleranfälliger. Das ist nicht nur ein Nachteil für die Stadt als Arbeitgeberin, sondern das ist insbesondere auch ein Nachteil für die blinden und sehbehinderten Beschäftigten der Stadt, die in ihrer Arbeit, in ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Karrieremöglichkeiten behindert werden. Das gilt ebenso für die Bewerber*innen mit Sehbehinderung, die gerne für die Stadt Hamburg arbeiten wollen.
Menschen mit Schwerbehinderung, auch solche mit Hochschulabschluss sind häufiger und länger arbeitslos als der Durchschnitt. Dabei braucht die Stadt Hamburg sie dringend als Fachkräfte. In ihrer Personalstrategie sollte die Stadt einen Schwerpunkt darauflegen, ihre eigene Rekrutierungspraxis so zu gestalten, dass vorhandene Hindernisse abgebaut werden. Das muss kontinuierlich evaluiert werden. Dabei allein auf die Beschäftigungsquote der Stadt zu achten, reicht nicht, denn diese Quote sagt nichts über Neu-Einstellungen aus.
Antwort Die Grünen
Wir wollen den Arbeitsmarkt Stück für Stück inklusiver gestalten. Arbeitsplätze sollen an die Kompetenzen und Fähigkeiten behinderter Menschen angepasst werden und Unternehmenskulturen müssen inklusiver werden. Zu diesem Ziel wollen wir mit Betroffenen und ihren Verbänden zusammenarbeiten und klare Strategien für einen
inklusiven Arbeitsmarkt entwickeln. Darüber hinaus wollen wir die Schwerbehindertenvertretungen stärken und das Budget für Arbeit ausbauen.
Barrierefreiheit stellt für uns ein wichtiges Kriterium bei der Beschaffung und Entwicklung von IT-Anwendungen dar. Leider ist Barrierefreiheit bei der Entwicklung von Software immer noch nicht selbstverständlich und es gibt Fälle bei denen die Alternativlosigkeit einer Anwendung oder eines Verfahrens dazu führen, dass eine Barrierefreiheit nicht gegeben ist. Wir haben uns zum Ziel gesetzt Schritt für Schritt das Ziel der Barrierefreiheit
zu erreichen, auch wenn es manchmal etwas länger dauert.
Um bei den Unternehmen den Anreiz für eine Einstellung von Menschen mit Behinderung zu erhöhen, wollen wir uns im Bund dafür einsetzen, dass die Ausgleichsabgabe für größere Unternehmen, die deutlich weniger Behinderte Menschen als vorgeschrieben beschäftigen, erhöht wird. Dieses Geld soll in die Förderung inklusiver
Beschäftigung investiert werden.
Antwort SPD
Die SPD Hamburg setzt sich dafür ein, die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, einschließlich Sehbehinderungen, zu fördern. Durch gezielte Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der Digitalstrategie, fördert der SPD-geführte Senat bereits die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die Digitalstrategie legt u.a. fest, dass alle IT-Anwendungen der Verwaltung barrierefrei gestaltet werden, basierend auf der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und internationalen Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (Richtlinien für barrierefreie Webinhalte). Dazu gehören auch die Entwicklung barrierefreier Software und regelmäßige Schulungen für IT-Fachkräfte.
Für seheingeschränkte Beschäftigte werden technische Hilfsmittel wie
Screenreader und Braillezeilen finanziert. Hamburg übererfüllt die gesetzliche Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen und fördert ihre Einstellung durch Zusammenarbeit mit Integrationsdiensten und spezielle Rekrutierungsprogramme. Führungskräfte werden geschult, um Inklusion aktiv zu unterstützen. Zudem stehen Integrationsbeauftragte und IT-Ansprechpersonen bereit, um individuelle Bedarfe zu klären und Lösungen anzubieten.
Das Handlungsfeld „Arbeit und Beschäftigung“ (2.5) im Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK hat zum Ziel, die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen deutlich zu erhöhen. Dafür ist geplant, das
Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen zu verbessern und sowohl die Werkstätten als auch das Budget für Arbeit im Sinne der Menschen mit Behinderungen weiterzuentwickeln. Die FHH will als Arbeitsgeberin mit einem positiven Beispiel vorangehen und vermehrt Menschen mit Behinderungen im Budget für Arbeit einstellen.
Antwort BSW (ohne Anfrage zugesendet)
Es gelten auch hier die Sätze 1 und 2 zu WPS 1. Allein die Umsetzung der UN-BRK macht zusätzliche Stellen in der Verwaltung und bei den Vertretungsorganisationen erforderlich, die mit Menschen mit Behinderung besetzt werden sollten. Zudem werden wir eine Bundesratsinitiative zur deutlichen Anhebung der Ausgleichszahlungen für Arbeitgeber einbringen, die vorgeschriebene Beschäftigungsquoten nicht einhalten. Ferner muss das Beratungs- und Begleitungsangebot für Arbeitgeber ausgebaut werden.
8. Audiodeskription
Audiodeskription ist eine wichtige Brücke, um blinden und sehbehinderten Menschen den Zugang zu kulturellen und gesellschaftlichen Erlebnissen zu ermöglichen – und damit eine gleichberechtigte Teilhabe. Indem visuelle Inhalte beschrieben werden, erhalten auch sehbeeinträchtigte Personen die Möglichkeit, an Erfahrungen teilzuhaben, die ihnen sonst verschlossen bleiben. Ob im Fernsehen, bei Streaming-Diensten, bei Sportveranstaltungen oder in der Welt des Theaters – Audiodeskription trägt wesentlich dazu bei, die gesellschaftliche Inklusion zu stärken und Barrieren abzubauen.
Audiodeskriptionen sind nicht nur eine technische Ergänzung, sondern ein essenzieller Bestandteil, um eine gleichberechtigte Teilhabe für sehbehinderte Menschen zu gewährleisten. Sie eröffnen neue Horizonte und schaffen Zugänge zu Erlebnissen, die für die meisten selbstverständlich sind.
Dabei ist es entscheidend, dass die Verfügbarkeit von Audiodeskriptionen weiter ausgebaut wird – sei es im Fernsehen, bei Streaming-Anbietern, in Sportstadien oder in kulturellen Einrichtungen. Nur so kann eine inklusive Gesellschaft realisiert werden, in der niemand aufgrund von Einschränkungen ausgeschlossen wird. Audiodeskription zeigt eindrucksvoll, wie Sprache zu einem mächtigen Werkzeug für Barrierefreiheit und Miteinander werden kann. Was tun Sie, um Angebote mit Audiodeskription zu fördern? Werden Sie Angebote mit Audiodeskription in Hamburg fördern, so dass diese keine Pilotversuche bleiben, sondern zuverlässig und dauerhaft angeboten werden? Was tun Sie, damit der NDR sein Angebot ausbaut?
Kurzfassung für Formular: Das Beschreiben des visuellen Geschehens ist zentraler Baustein für die Teilhabe seheingeschränkter Menschen an zahlreichen Facetten des gesellschaftlichen Lebens, wie Sport, Kultur, Film etc. Was tun Sie, um Angebote mit Audiodeskription zu fördern? Was tun Sie, damit der NDR sein Angebot ausbaut?
Antwort Die Linke
Nur für die wenigsten Sendungen des NDR werden Versionen mit Audiodeskription erstellt. Oft sind es am Tag nur 2-3% der Sendungen und an einigen Tagen auch gar keine. Das entspricht nicht unserem Anspruch an einen demokratischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der eine Grundversorgung mit Informationen, Bildung und auch Unterhaltung garantieren soll, das schließt auch die Grundversorgung von Menschen mit Sehbehinderungen mit ein. Deswegen muss der NDR eine deutliche Ausweitung der Angebote vornehmen.
Antwort die Grünen
Wir wollen die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben ermöglichen und setzen uns deswegen dafür ein, die Barrierefreiheit voranzubringen. Ein wichtiger Aspekt ist die Audiodeskription, um den Zugang zu Medien und (kulturellen) Veranstaltungen für sehbehinderte und blinde Personen zu ermöglichen. Wir sind uns bewusst, dass hier weiterhin Ausbaubedarf besteht, denn die technische Umsetzung und entsprechende Aufbereitung der Audiodeskription von Veranstaltungen ist eine Herausforderung, die manche Institutionen auch aus Kostengründen nur eingeschränkt leisten können. Wir wollen uns daher dafür einsetzen, dass bei der Förderung der Barrierefreiheit die Audiodeskription stärker beachtet wird und prüfen, wie wir Institutionen bei konkreten Maßnahmen durch Mittel der öffentlichen Hand unterstützen könnten.
Für die Teilhabe sehbehinderter und blinder Menschen in den Medien haben sich die Grünen Abgeordneten beim Beschluss der Medienstaatsverträgen eingesetzt, insbesondere im Hinblick auf die Barrierefreiheit. Die wichtigsten Punkte, die auch den NDR betreffen, lassen sich wie folgt zusammenfassen: Durch den Grundsatz der
Barrierefreiheit sind Rundfunk und andere Medienanbieter verpflichtet, ihre Inhalte möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Dazu gehören sowohl lineare als auch non-lineare Angebote. Die Anbieter sollen
audiodeskriptive Inhalte (Hörfilme) bereitstellen, bei denen die visuelle Handlung durch einen Sprecher beschrieben wird. Webseiten und Apps von Medienanbietern müssen barrierefrei gestaltet sein, sodass sie mit
Screenreadern genutzt werden können. Öffentlich-rechtliche Sender wie ARD und ZDF haben eine besondere Verantwortung, barrierefreie Inhalte bereitzustellen. Private Rundfunkanbieter und Plattformbetreiber werden
ermutigt, ebenfalls barrierefreie Angebote bereitzustellen. Medienstaatsverträge fordern den Einsatz neuer Technologien, um Barrierefreiheit weiter zu verbessern (z. B. automatische Audiodeskription durch KI oder barrierefreie Apps). Die Landesmedienanstalten überwachen bei den Privatsendern die Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards und verhängen bei Verstößen Sanktionen, bei den Öffentlich-Rechtlichen Sendern kontrollieren die Rundfunkräte die Umsetzung der Regelungen.
Antwort SPD
In der Arbeitsgruppe „Gesellschaft“ bei der Erarbeitung des neuen
Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK wurde unter anderem
gefordert, dass Einrichtungen, die barrierefreie Vorführungen anbieten,
finanziell gefördert werden sollen. Diesen Vorschlag unterstützen wir.
Konkret wird die Behörde für Kultur und Medien künftig die Kosten für die
barrierefreie Durchführung von Vorführungen inklusiver Kulturprojekte fördern. Darüber hinaus können Kultureinrichtungen zusätzlich Accesskosten für Vorführungen beantragen (Übersetzung in deutsche Gebärdensprache, Audiodeskription, Schriftverdolmetschung, Übersetzung in Leichte Sprache), die nach Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln gefördert werden.
Antwort BSW (ohne Anfrage zugesendet)
Mit der Bereitstellung von Finanzmitteln zur Förderung von sog. Accesskosten, zu denen auch die Audiodeskription zählt, ist in Hamburg ein Anfang gemacht. Dieser muss jedoch ausgebaut und auch auf weitere, noch nicht etablierte Kultureinrichtungen ausgedehnt werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass über die politische Beteiligung am NDR der Anteil an mit Audiodeskription unterstützten Formaten ausgebaut wird.
Bürgerschaftswahl 2025: Bündnis fordert konsequente Barrierefreiheit im ÖPNV
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) soll verbinden, doch er schließt fast ein Drittel der Menschen in Hamburg aus. Für viele Fahrgäste bleibt er ein Angebot mit zu hohen Hürden. Menschen mit Seh- oder Höreinschränkungen, psychischen Beeinträchtigungen, Mobilitätseinschränkungen sowie Senior*innen stehen oft vor unüberwindbaren Barrieren. Ein Hamburger Bündnis fordert deshalb zur Bürgerschaftswahl 2025: „Barrierefreie Mobilität – Jetzt!“ und startet am 28. Januar eine Social-Media-Kampagne.
Ohne barrierefreien Zugang zu Mobilität in der Stadt werden Senior*innen, Menschen mit Behinderungen und Personen mit geringem Einkommen in ihrer gleichberechtigten Teilhabe eingeschränkt. Ihre Interessen vertritt ein Hamburger Bündnis, das sich aus dem Landesverband des Sozialverband SoVD, der Lebenshilfe Hamburg, dem Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH), dem Elternverein „Leben mit Behinderung“ und dem Bund der Schwerhörigen (BdS) Hamburg zusammensetzt. Ab dem 28. Januar macht das Bündnis mit Social-Media-Videos auf einzelne Forderungen aufmerksam. Die Shorts werden über die Kanäle der beteiligten Organisationen veröffentlicht.
Mehr dazu unter Bürgerschaftswahl 2025: Bündnis fordert konsequente Barrierefreiheit im ÖPNV – BSVH
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