Bildung und Beruf: Zugang zu beruflicher Teilhabe

Zwei Frauen arbeiten an Computern, die mit Blindenhilfstechnik ausgestattet ist. Dabei unterhalten sie sich

Foto: © DBSV

Wie sind die Forderungen der UN-BRK nach einer inklusiven Arbeitswelt mit positiven Signalen sowohl für die Wirtschaft als auch für ein gesellschaftliches Miteinander zu realisieren? Wie können künftig mehr Menschen mit Behinderung, unabhängig von Pflichtquoten, eine adäquate Beschäftigung finden?

Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung liegt in Deutschland bei 4,7 Prozent. Rund 41.000 der beschäftigungspflichtigen Unternehmen haben noch keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Schwerbehinderung in Ausbildung oder Anstellung.

Studie: Was wünschen sich blinde und sehbehinderte Berufstätige?

72 Prozent, also mehr als zwei Drittel der blinden Menschen im berufsfähigen Alter sind arbeitslos. Weil Menschen mit Seheinschränkung im Arbeitsleben auf eine Vielzahl von Problemen stoßen. Das zeigt eine Umfrage unter blinden und sehbehinderten Menschen, die von der Initiative "Woche des Sehens" 2018 durchgeführt wurde.

Die Barrieren in den Köpfen sind dabei nur ein Problem. Es herrschen viele Vorurteile über die Fähigkeiten und Kenntnisse blinder und sehbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Oft werden sie schlicht als Problem gesehen, das es zu lösen gilt.

Die Studie zeigt, dass ein Großteil der Hindernisse amtsgemacht und unnötig sind. Wer blind oder sehbehindert ist, hat Anspruch auf eine Ausstattung des Arbeitsplatzes mit entsprechenden Hilfsmitteln und eine Arbeitsassistenz. Aber der Weg dahin ist lang und der bürokratische Aufwand groß. In aller Regel sitzen Betroffene am ersten Arbeitstag oder in den ersten Wochen und Monaten ohne diese Unterstützung da. Zuständigkeiten sind nicht geregelt, Anträge drehen unnötige Schleifen und unbedingt Notwendiges wird willkürlich abgelehnt, so dass zeitraubende Widerspruchsverfahren nötig sind. Und das während die Probezeit verrinnt, in der sich ein neuer Angestellter oder eine neue Angestellte beweisen soll.

Die Interessenvertretung blinder und sehbehinderter Menschen setzt sich daher für mehr Fort- und Weiterbildungs­möglichkeiten ein, bittet um mehr Verständnis und Verantwortungs­bewusstsein bei den Vorgesetzten und fordert bessere Rahmenbedingungen.

Wir stehen in Hamburg Arbeitgebern jedezeit bei Fragen zur Verfügung, sensibilisieren und klären auf. Regelmäßig schulen unsere Mitarbeiterinnen interessierte Unternehmen im Umgang mit blinden und sehbehinderten Menschen oder unterstützen beratend bei der Auswahl der geeigneten Arbeitsplatzausstattung.

Informationen zur Studie „Was wünschen sich blinde und sehbehinderte Berufstätige?“ unter www.woche-des-sehens.de/berufsleben

Informations- und Fortbildungsveranstaltungen

Wir bieten außerdem allen Berufsgruppen, die in ihrer Arbeit mit blinden und sehbehinderten Menschen zu tun haben, Fortbildungen an.

Mehr zu unseren Informations- und Fortbildungsangeboten.

Möchten Sie uns als Interessenvertretung unterstützen, damit Menschen mit Seheinschränkung in Hamburg starke Fürsprecher bei Themen wie Bildung und Beruf, z.B. der Forderung nach einem höheren Beschäftigungsgrad von Menschen mit Seheinschränkung in Unternehmen haben? Dann freuen wir uns über Ihre Spende!