Kritik am Entwurf für neue E-Roller-Verordnung / Petition
Keine Veränderung im Straßenverkehr der letzten Jahre hat unter blinden und sehbehinderten Menschen so viel Ärger ausgelöst, wie die Einführung der E-Roller. Sie stehen und liegen überall auf den Gehwegen herum und werden damit zu gefährlichen Stolperfallen. So hat es unter blinden und sehbehinderten Menschen schon zahlreiche Sturzunfälle mit teils schwerwiegenden Verletzungen gegeben.
Anstatt dieses Problem nun endlich anzugehen und das Straßenverkehrsrecht so zu ändern, dass feste Abstellflächen zur Pflicht werden, plant das Bundesverkehrsministerium jetzt Änderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und der Straßenverkehrsordnung, die die Situation sogar verschärfen würden. Zukünftig sollen bei E-Rollern die gleichen Regeln wie für Fahrradfahrer gelten.
„Es ist unbegreiflich, dass sich das Bundesverkehrsministerium völlig seiner Verantwortung für einen sicheren Fußverkehr entzieht“, sagt Christiane Möller, stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV) und ergänzt: „Die durch E-Roller verursachte unerträgliche Mobilitätsbeeinträchtigung blinder und sehbehinderter Menschen muss endlich ein Ende haben.“
Der DBSV fordert deshalb Änderungen in vier Bereichen:
- Das Abstellchaos auf Gehwegen muss durch straßenverkehrsrechtliche Vorgaben mit verbindlichen Abstellflächen beendet werden.
- Eine verschuldensunabhängige Halterhaftung bei Schadensereignissen ist einzuführen.
- Eine Angleichung der Verkehrsregeln für Elektrokleinstfahrzeuge an diejenigen von Radfahrenden ist nicht sachgerecht und muss unterbleiben.
- Es sind abschreckende Bußgeldvorschriften einzuführen.
Die ausführliche Stellungnahme des DBSV finden Sie unter:
www.dbsv.org/stellungnahme/aenderung-ekfv.html
FUSS e. V. startet Petition „Das E-Scooter-Chaos beenden!“ – Ihre Unterschrift kann helfen!
Der Verein FUSS e.V. vertritt die Interessen der Fußgängerinnen und Fußgänger in Deutschland. Seit Einführung der E-Roller ist der Verein ein zuverlässiger Partner, wenn es darum geht, auf die Probleme aufmerksam zu machen und mehr Sicherheit für zu Fuß gehende Menschen zu fordern. Anlässlich des oben genannten Entwurfs für eine neue E-Roller-Verordnung hat FUSS e.V. eine Petition gestartet. Ihre Unterschrift kann dazu beitragen, auf die Probleme aufmerksam zu machen und die Forderungen durchzusetzen.Dazu heißt es im Text der Petition:
[...]
Bundes-Verkehrsminister Volker Wissing hat im Juli 2024 einen Referentenentwurf mit Neuregelungen für Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) vorgelegt. Diese Novelle würde aber nicht das Chaos beenden, sondern noch verschlimmern:
- Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und auf Busspuren, die zum Radfahren freigegeben sind, sollen künftig auch E-Scooter legal fahren dürfen.
- Beim Überholen von Gehenden auf gleicher Fläche müssen bisher alle Kraftfahrzeuge einen Abstand von mindestens 1,5 Metern halten. Hiervon sollen E-Scooter künftig ausgenommen sein.
- An Ampeln mit Rechtsabbiegepfeilen für Fahrräder sollen künftig auch E-Scooter bei Rot durchfahren und abbiegen dürfen.
- Das Recht, E-Scooter auf dem Gehweg abzustellen, soll in der Straßenverkehrsordnung verfestigt werden.
- Das Bußgeld für das Fahren auf nicht freigegebenen Gehwegen soll gering von 15 auf 25 Euro steigen. Angesichts der niedrigen Kontrolldichte wäre das aber so wirkungslos wie das jetzige Bußgeld
Kurz: Würde Wissings Entwurf umgesetzt, würden Gefahren und Behinderungen durch E-Scooter weiter wachsen. Der Verkehrsminister will nicht aufräumen, sondern droht das Chaos zu verewigen.
Wir fordern mit dieser Petition das Gegenteil: Nicht die große Mehrheit der Gehenden soll sich den E-Scootern anpassen, sondern die E-Scooter-Verleiher und ihre Kundschaft zu Fuß. Dazu fordern wir:
- Auf Gehwegen und Fußgängerzonen dürfen E-Scooter grundsätzlich nicht fahren.
- Auf Gehwegen dürfen Leih-E-Scooter nur auf markierten, von der Städten definierten Flächen abgestellt werden. Diese Flächen dürfen den Fußverkehr nicht beeinträchtigen und müssen am Fahrbahnrand oder am Radweg liegen, so dass sie direkt von dort erreicht werden können. Die Kosten für die Herstellung und Pflege können die Städte den Verleihern in Rechnung stellen.
- Das Abstandsgebot von 1,5 Metern beim Überholen von Gehenden muss für E-Scooter erhalten bleiben. Der Minister will diese Regel streichen. Diese Petition fordert das Gegenteil: Dem Sicherheitsempfinden von Gehenden muss Rechnung getragen werden. Dafür braucht es weiterhin für E-Scooter und künftig auch für Fahrräder einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern beim Überholen.
- Illegales Gehweg-Fahren mit E-Scootern sollte so viel kosten wie für andere Kraftfahrzeuge auch, also mindestens 55 Euro. Sollte dies nicht wirken, sind Bußgeldsätze bis zu den in Frankreich geltenden von bis zu 135 Euro einzuführen.
- E-Scooter-Verleiher müssen für Schäden haften, die Dritten durch gefährliches Fahren und Abstellen entstehen. Sie können selbstverständlich das Geld von ihren Kunden verlangen, die Regeln gebrochen haben.
[...]
Den gesamten Text und die Möglichkeit, mit Ihrer Stimme die Forderung zu unterstützen, finden Sie auf der Seite der Petition E-Scooter: "Das Chaos beenden, nicht das Chaos verschlimmern"
Ansprechpartner
Melanie Wölwer
Pressesprecherin