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E-Roller auf Bodenindikator abgestellt - Kostenbescheid wegen Umsetzen ist rechtmäßig

Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main entschied am 3. Juli, dass E-Roller-Anbieter die Kosten tragen müssen, wenn E-Roller von Leitstreifen entfernt werden müssen. Hierzu heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts:

"Im September 2023 stellte eine Hilfspolizeikraft der Stadt Frankfurt fest, dass ein von der Klägerin (Anmerkung der Red.: die Anbieterfirma) zur Vermietung bereit gestellter Elektro-Scooter in der Goethestraße auf dem Gehweg und hier auf einem taktilen Bodenleitsystem, das der Orientierung von blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen dient, abgestellt war. Ein Bediensteter der Stadt Frankfurt setzte den Elektro-Scooter um. Hierfür stellte die Stadt Frankfurt der Klägerin 74 Euro in Rechnung." Die Anbieterfirma hat gegen diese Kosten geklagt, die Klage wurde nun jedoch vom Gericht abgewiesen.

Bei der Abfassung der Pressemitteilung lag eine schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vor. Das Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig. Die Firma hat die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Rechtsmittel an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einzulegen.

Quelle: Pressemitteilung der Verwaltungsgerichtsbarkeit / DBSV

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
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Porträtbild von Melanie Wölwer

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