Elektromobilität: Elektrisch fahren tut hörbar gut!

Eine Frau mit Führhund steigt aus einem Linienbus aus

Foto: © DBSV

Wir alle wünschen uns saubere Luft und weniger Lärmbelastung. Die Ablösung der lauten und stinkenden Verbrennungsmotoren ist jedoch Segen und Fluch zugleich.

Elektrofahrzeuge stellen für Fußgänger und Radfahrer eine Unfallgefahr dar, die höher ist als bei herkömmlichen Fahrzeugen. Dies belegen Studien aus den USA und Großbritannien.
Gefährdet sind Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung, Kinder, Fahrradfahrer, ältere und unaufmerksame Verkehrsteilnehmende. Insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen sind im Verkehr dringend auf die Wahrnehmung von Fahrzeuggeräuschen angewiesen.

Breites Bündnis fordert Warngeräusch

Anlässlich des Tages der Verkehrssicherheit am 15. Juni 2019 haben sich auf Initiative des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) sieben Verbände und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat zusammengeschlossen. Gemeinsam fordern sie unter dem Motto „Elektrisch fahren tut hörbar gut!“ den sofortigen Einbau eines künstlichen Warngeräusches in alle Hybrid- und Elektrofahrzeuge.

Zum Bündnis gehören:

  • der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC)
  • die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO)
  • die Bundesvereinigung Lebenshilfe
  • der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und seine Landesvereine - und verbände
  • der Deutsche Verkehrssicherheitsrat
  • der Fachverband Fußverkehr Deutschland (FUSS e.V.)
  • die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL)
  • der Sozialverband Deutschland (SoVD)
  • der Sozialverband VdK Deutschland

 

Film "Elektrisch fahren tut hörbar gut!"

In diesem Film erläutert Stephan Heinke, einer der beiden Leiter des Gemeinsamen Fachausschusses für Umwelt und Verkehr beim DBSV (GFUV), welche Herausforderungen die Elektromobilität für blinde und sehbehinderte Menschen mit sich bringt. Der Film steht in drei Varianten zur Verfügung: mit Audiodeskription (also als Hörfilm für blinde und sehbehinderte Menschen), mit Untertiteln und nicht barrierefrei.

Was ist ein AVAS?

Ein Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ist ein künstliches Warngeräusch für Hybrid- und Elektrofahrzeuge. Dieses Geräusch ertönt bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h. Bei höheren Geschwindigkeiten sollen die Reifengeräusche ausreichen, um die heranfahrenden Fahrzeuge zu hören. Die Blinden- und Sehbehindertenverbände fordern ein AVAS bis zu einer Geschwindigkeit von 30 km/h. Außerdem dürfen die Fahrzeuge keinen Pausenschalter haben, mit dem das Geräusch abgeschaltet werden kann.

Warum man ab sofort nur mit AVAS elektrisch fahren sollte

  • Laut einer Studie der US-amerikanischen Verkehrssicherheitsbehörde sind elektrisch betriebene Fahrzeuge zu 37 Prozent öfter in Unfälle mit Fußgängern verwickelt als ihre konventionell betriebenen Pendants.
  • Fußgänger können ein elektrisch betriebenes Auto bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h erst akustisch wahrnehmen, wenn es weniger als acht Meter entfernt ist. Das entspricht einer Zeitspanne von eineinhalb Sekunden bis zum Aufprall.
  • Laut Gesetz müssen alle neu zugelassenen Hybrid- und Elektrofahrzeuge ab Juli 2021 ein AVAS haben – aber die Gefahr durch lautlose Autos besteht schon jetzt!
  • Im öffentlichen Nahverkehr ist ein AVAS aus einem weiteren Grund wichtig: Ein Bus, der lautlos ankommt und hält, ist von einem blinden Menschen nicht auffindbar und damit nicht barrierefrei.
  • Die Bundesregierung fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen. Die Kosten für ein AVAS werden dabei berücksichtigt.


Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) teilt die Sicherheitsbedenken des DBSV gegenüber lautlosen E-Kraftfahrzeugen: Bis ein Warngeräusch verpflichtend ist, gibt es eine Sicherheitslücke. Jeder Halter sollte sich dessen bewusst sein und schon jetzt ein AVAS einbauen lassen.