Förderung durch die Erich-Quenzel-Stiftung

Ein älteres Paar ist von hinten zu sehen. Sie stehen Arm in Arm und betrachten einen Baum

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Was fördert die Erich-Quenzel-Stiftung?

Die Stiftung unterstützt Personen mit:

  • Zahlungen geldlicher Leistungen
  • Sachleistungen (z.B. Hilfsmittel)
  • Befristeten oder dauerhaften Renten
  • Förderung von Wohneinrichtungen
  • Unterstützung der Erholungsfürsorge

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsteller müssen blind oder hochgradig sehbehindert sein. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Förderung von Personen, die an Diabetes Mellitus erkrankt oder über 60 Jahre alt und alleinstehend sind.

Was bedeutet „bedürftig“?

Personen, die einen Antrag bei der Erich-Quenzel-Stiftung stellen, müssen dem Gesetz nach „bedürftig“ sein, d.h. es müssen die gleichen Einkommens- und Vermögensgrenzen wie z.B. bei der Beantragung der Sozialhilfe eingehalten werden. Für die Beantragung von Leistungen durch die Erich-Quenzel-Stiftung ist die Bedürftigkeit entsprechend nachzuweisen.

Was muss ich tun, wenn ich einen Antrag stellen möchte?

Wenn die Voraussetzungen auf Sie zutreffen und Sie einen Antrag bei der Erich-Quenzel-Stiftung stellen möchten, wenden Sie sich bitte an Frau Schacht. Sie prüft mit Ihnen, ob sie einen Antrag stellen können und unterstützt sie beim Ausfüllen der Formulare. Sie erreichen Frau Schacht unter 040-209 404-55 oder per Mail a.schacht@bsvh.org.

Das Antragsformular steht Ihnen hier auch zum Download (Word-Datei) bereit. Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Sie die entsprechenden Belege beifügen.