Pressemitteilung

Die Pressesprecherin des BSVH, Melanie Wölwer, am Mikrofon des Radiostudios

Foto: © BSVH

Pressemitteilung zum Tag des deutschen Butterbrotes: Obst schneiden, Nagelpflege, Unterschreiben – die Tücken des Alltags mit Seheinschränkung

Warum gibt es Schulungen in „Lebenspraktischen Fähigkeiten“ (LPF) nicht auf Rezept?

Blinde- und sehbehinderte Menschen tun viel dafür, den Alltag selbstständig und autonom zu bewältigen. Doch bei den speziellen Schulungen, die es dafür gibt, bleiben viele von ihnen mit den Kosten allein. Zum Tag des deutschen Butterbrotes (24.9.2021) fordern der Blinden- und Sehbehindertenverein (BSVH) und das Institut für Rehabilitation und Integration Sehgeschädigter (IRIS e.V.) Verbesserungen und verlässliche Kostenübernahme.

Blindheit und Sehbehinderung sind typische Alterserkrankungen. Sie kommen in der Regel spät im Leben und das Erste, was man merkt: Die kleinen Dinge des Alltags fordern plötzlich große Aufmerksamkeit. Man muss neu lernen, wie es geht: eine Tasse Kaffee einzugießen; die richtige Kleidung im Schrank zu finden; die Tiefkühlware zu beschriften, so dass man findet, was man sucht. Und in diese Reihe gehört auch das Butterbrot, das man sich selbst schmieren können will.

Die passende Schulung dazu wird mit drei Buchstaben abgekürzt: LPF – Lebenspraktische Fähigkeiten. Wer das Training durchläuft, lernt zum Beispiel, wieder mit Messer und Gabel zu essen, Ordnung in den Kleiderschrank zu bringen, eine Unterschrift zu leisten, die Wohnung sauber zu halten. Für viele ist es der Schlüssel zu mehr Selbstbestimmung und Lebensqualität. Je früher die Schulung einsetzt, desto besser können außerdem Assistenz- und Pflegebedarf, Unfälle im Haushalt oder belastende Abhängigkeiten von Angehörigen reduziert werden. Doch um die Übernahme der Kosten müssen Interessierte regelmäßig streiten.

Einen einfachen Rechtsanspruch auf die LPF-Schulung gegenüber den Krankenkassen gibt es nicht. Sie ist lediglich eine Kann-Leistung. Und wenn sie gewährt wurde, erfährt man nicht selten im nächsten Schritt, dass die regulären Stundensätze für die Rehafachkraft nur zum Teil übernommen werden.

 

Gegen die Praxis der Antragsablehnung und die Folgen für die Betroffenen, die sich für ihre Autonomie im Alltag stark machen, protestiert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und fordert Abhilfe und Reformen. LPF-Schulungen sind keine Wohltaten. Sichere Kostenübernahme für alle ist vielmehr im besten Interesse der Versichertengemeinschaft: Maßnahmen, die die Selbstständigkeit stärken und stützen, entlasten die Kostenträger.

Der BSVH unterstützt Betroffene und berät in Hamburg, wenn es Schwierigkeiten bei der Kostenübernahme gibt. IRIS e.V. Hamburg führt Rehabilitationsmaßnahmen für Menschen in Hamburg durch, die von Sehbeeinträchtigung oder Blindheit betroffen sind.

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

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