Pressemitteilung

Die Pressesprecherin des BSVH, Melanie Wölwer, am Mikrofon des Radiostudios

Foto: © BSVH

„Hamburg braucht bessere Regelungen für die Nutzung von E-Scootern!“

Der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) und der Fachverband Fußverkehr Deutschland – FUSS e.V. fordern verbesserte Strukturen und ein härteres Vorgehen gegen Verkehrssünder in Hamburg.

Vor etwas mehr als einem Monat wurden die Elektroroller, sogenannte E-Scooter, in Deutschland zugelassen. Fast 2.200 elektrisch betriebene Roller von vier Anbietern sind inzwischen auf Hamburgs Straßen unterwegs. Tendenz stark steigend. Gerade hat der OTTO Konzern angekündigt, ebenfalls in den attraktiven Markt einzusteigen. Schon jetzt häufen sich jedoch die Probleme durch unachtsam abgestellte Scooter und Nutzende, die über den Gehweg fahren, obwohl die Fahrzeuge hierfür nicht zugelassen sind. Gerade für Menschen mit einer Seheinschränkung sowie mobilitätseingeschränkte, ältere und unaufmerksame Fußgänger kommt es dadurch zu gefährlichen Situationen. Deshalb fordern der BSVH und FUSS e.V. den Hamburgischen Senat dringend dazu auf, bessere Strukturen zu schaffen sowie Vergehen bei der Nutzung konsequenter zu ahnden. Auch muss sichergestellt sein, dass die Nutzer über die geltenden Regeln informiert werden.

„Wildes“ Abstellen setzt vorhandene Strukturen außer Kraft

Roller, die mitten auf Gehwegen stehen, stellen für blinde und sehbehinderte Menschen eine gefährliche Stolperfalle dar. Dies betrifft nicht nur Einzelfahrzeuge, die durch die Nutzenden abgestellt werden, sondern vor allem die in langen Reihen durch die Anbieter aufgestellten Fahrzeuge. Richtlinien, wie die Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen“ (kurz ReStra) legen fest, dass Fahrradabstellanlagen ggf. durch taktile Leitelemente gekennzeichnet werden. Dass eine ausreichende Anzahl dieser Abstellflächen eingerichtet wurde, konnte mühsam durchgesetzt werden. Anlagen kommerzieller Leihradanbieter, wie z.B. StadtRad werden sorgfältig geplant, damit sie den Fußwegeverkehr nicht stören und auch hier erfolgt oft eine Kennzeichnung durch taktile Bodenindikatoren. Für das Abstellen der E-Scooter wurde keinerlei Regelung getroffen. „Dies muss sich umgehend ändern“, fordert Heiko Kunert, Geschäftsführer des BSVH. „Es darf nicht sein, das öffentliche Wegeflächen ohne jede planerische und ordnungsrechtliche Regelung einfach von privaten Unternehmen okkupiert und zweckentfremdet werden. Innovationen im Stadtverkehr dürfen nicht zu Lasten der schwächsten Verkehrsteilnehmer eingeführt werden“, so Kunert.   

Härteres Durchgreifen gegen Gehwegsünder

Eine kleine Abkürzung durch die Fußgängerzone, eine attraktive Route wie die Promenade am Hafen oder das kurze Ausweichen auf den Gehweg in gepflasterten Straßen – besonders in Großstädten wie Hamburg kommt es zu vielen Situationen, in denen Menschen mit E-Scootern unbefugt über Fußgängerwege fahren. Für blinde und sehbehinderte, ältere und mobilitätseingeschränkte Fußgängerinnen und Fußgänger und Kinder besteht dadurch auf dem Fußweg eine erhöhte Gefahr. Aus diesem Grund wurden die Scooter nicht für Gehwege zugelassen. „Das Gesetz darf aber kein hohler Zahn sein“, erklärt Sonja Tesch von FUSS e.V. „Die Stadt Hamburg muss sich ihrer Verantwortung stellen und die Einhaltung der Regelung stärker kontrollieren. Vergehen müssen zur Sicherheit der Fußgänger hart geahndet werden.“

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

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