Pressemitteilung

Die Pressesprecherin des BSVH, Melanie Wölwer, am Mikrofon des Radiostudios

Foto: © BSVH

Grüner Pfeil für Fahrräder – Gefahr für blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer

Das Bundesverkehrsministerium prüft derzeit die Einführung eines grünen Abbiegepfeils für Radfahrer an Kreuzungen. Die Maßnahme soll das Radfahren in der Stadt sicherer machen. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. sieht in der Einführung dieser Verkehrsordnung ein großes Sicherheitsrisiko für blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer. Der BSVH lehnt die Pläne deshalb ab.

Mehrere deutsche Medien, wie die Süddeutsche Zeitung, die Welt und die MOPO berichten aktuell über die Pläne des Bundesverkehrsministeriums, den Radfahrern das Rechtsabbiegen bei Rot an Kreuzungen zu erlauben. Ein entsprechender Prüfauftrag sei an die Bundesanstalt für Straßenwesen ergangen, so die Süddeutsche Zeitung. Das Vorhaben werde von Verkehrsforschern, dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) sowie den Fraktionen Die Grünen und Die LINKE unterstützt. Auch der Verkehrsexperte der Grünen-Bürgerschaftsfraktion in Hamburg, Martin Bill unterstützt die Pläne im Gespräch mit der MOPO, obwohl er im Interview selbst auf die Gefahren für Menschen mit Seheinschränkung hinweist: „Das Abbiegen der Radfahrer bei Rot kann für Fußgänger eine Gefahrenquelle darstellen. Vor allem Menschen mit Seheinschränkungen brauchen beim Überqueren der Straße das Vertrauen, dass - wenn die Ampel ein akustisches Signal sendet - der Weg für sie tatsächlich frei ist.“ Der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. kritisiert das Befürworten solcher Pläne trotz offensichtlicher Gefahren für eine Gruppe von Verkehrsteilnehmern. „Wir haben kein Verständnis dafür, dass auf die Sicherheit von Menschen mit Seheinschränkung in diesem Fall keine Rücksicht genommen werden soll“, zeigt sich Heiko Kunert, Geschäftsführer des BSVH, empört. „Herr Bill hat das Gefahrenpotential selbst benannt und ist offenbar bereit, dies in Kauf zu nehmen. Dagegen wehren wir uns entschieden“, so Kunert.

Die Befürworter der neuen Regelung verweisen auf positive Beispiele in anderen Ländern. Die Süddeutsche Zeitung beispielsweise auf ein Forschungsprojekt der Stadt Basel, bei dem das Verhalten von Radfahrern an Testkreuzungen beobachtet wurde. Laut Leiter des Projekts hat es dabei keinen registrierten Vorfall gegeben, berichtet die Süddeutsche Zeitung. „Die Betonung kann hierbei nur auf den registrierten Vorfällen liegen“, sagt André Rabe vom BSVH. Er ist stellvertretender Leiter des Arbeitskreises Umwelt & Verkehr des Vereins. „Nahezu jeder blinde Mensch, den ich kenne, war schon in einen Fahrradunfall verwickelt. Aber in den seltensten Fällen werden diese gemeldet. Es geht darum, dass man sich als blinder oder sehbehinderter Mensch im Straßenverkehr sicher fühlen muss,“ so Rabe.

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

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