
Foto: © BSVH
Bürgerschaftswahl 2025: Was blinde und sehbehinderte Menschen in Hamburg wissen müssen
Am 2. März 2025 findet die Bürgerschaftswahl in Hamburg statt. Eine Woche vorher, am 23. Februar, geben die Menschen in der Hansestadt auch ihre Stimmen zur Bundestagswahl ab. Für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler stellt der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. (BSVH) besondere Serviceleistungen zur Verfügung. Für eine selbstständige und geheime Stimmabgabe können Betroffene Wahlschablonen und die Informationen zur Wahl auf Audio-CDs anfordern.
Damit bei den anstehenden Wahlen auch die rund 2.100 blinden und 40.000 sehbehinderten Wahlberechtigten in Hamburg ihr Wahlrecht eigenständig wahrnehmen können, stellt der BSVH Abstimmungsschablonen sowohl zur Bürgerschaftswahl, als auch zur Bundestagswahl zur Verfügung. Alle Mitglieder des Vereins erhalten diese sowie für die Wahl notwendige Informationen auf Audio-CDs automatisch zugesendet. Die CDs enthalten Erläuterungen zur Handhabung der Schablonen, Stimmzettelinformationen und Kandidatenlisten.
Darüber hinaus können Betroffene, die nicht Mitglied im BSVH sind, die Schablonen und die Audio-CDs kostenfrei bestellen unter Telefon 040 209 40 40. Bei Fragen steht Norbert Antlitz zur Verfügung: Tel. 040 209 404 22 oder per E-Mail an n.antlitz@bsvh.org.
„Jede Stimme zählt – und jeder Wahlberechtigte hat das Recht, unabhängig und geheim zu wählen“, betont Heiko Kunert, Geschäftsführer des BSVH. „Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Herausforderungen ist es entscheidend, dass alle Menschen ihr demokratisches Mitspracherecht wahrnehmen können. Nur wenn alle Bürgerin und Bürger ihre Stimme eigenständig und barrierefrei abgeben können, ist eine inklusive Demokratie wirklich erreicht“, so Kunert.
Ansprechpartner
Melanie Wölwer
Pressesprecherin
