Pressemitteilung

Die Pressesprecherin des BSVH, Melanie Wölwer, am Mikrofon des Radiostudios

Foto: © BSVH

Bündnis kritisiert Bürgerschaftsantrag für „Steuerungsmöglichkeiten gegenüber E-Roller-Anbietern“ als unzureichend

Gemeinsame Presseerklärung von

  • Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. (BSVH)
  • Bund der Schwerhörigen e.V. (BdS)
  • FUSS e.V. Hamburg
  • Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen (LAG)
  • Landes-Seniorenbeirat Hamburg (LSB)
  • Lebenshilfe Landesverband Hamburg e.V.
  • Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.V.
  • Sozialverband Deutschland, SoVD Hamburg
  • Sozialverband VdK Hamburg

Verbände und Institutionen fordern Nachbesserungen

Das Hamburger „Bündnis Barrierefreie Mobilitätswende“ kritisiert den Antrag der Bürgerschaftsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN für „mehr kommunale Steuerungsmöglichkeiten gegenüber E-Scooter-Anbietern“ als unzureichend und fordert die Abgeordneten in einem Offenen Brief dazu auf, diesem in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen.

Der Antrag verharmlose die Probleme, die die E-Roller in der Stadt Hamburg verursachen und relativiere die Gefahren für Zufußgehende, insbesondere Seniorinnen und Senioren und mobilitätseingeschränkte Menschen. Darüber hinaus überhöhe der Antrag die positiven Aspekte der elektrischen Roller und deren Bedeutung für die Mobilitätswende.

Das Bündnis befürwortet die im Antrag formulierte Forderung an den Bund, das Straßenverkehrsrecht den aktuellen und zukünftigen Anforderungen einer Mobilitätswende anzupassen. Nur dürfe die Stadt Hamburg nicht auf eine Bundesregelungen warten. Sie müsse im Rahmen der landesrechtlichen Möglichkeiten umgehend tätig werden, um die Sicherheit zufußgehender Menschen in Hamburg zu gewährleisten, heißt es weiter im Offenen Brief.

Hierzu formuliert das Bündnis insgesamt fünf konkrete Forderungen.

Lesen Sie im Folgenden den Offenen Brief im Wortlaut

Sehr geehrte Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft,

Ihnen liegt der Antrag für „mehr kommunale Steuerungsmöglichkeiten gegenüber E-Scooter-Anbietern“ vor (Drucksache 22/5634), dem Sie am kommenden Mittwoch, den 15. September, zustimmen sollen. Antragsteller sind die Bürgerschaftsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN. Wir fordern Sie auf, dem Antrag in dieser Form nicht zuzustimmen!

Der Antrag ist in der vorliegenden Fassung unzureichend. Er verharmlost die Probleme, die die E-Roller in der Stadt Hamburg verursachen und relativiert die Gefahren. Darüber hinaus überhöht der Antrag die positiven Aspekte der elektrischen Roller und deren Bedeutung für die Mobilitätswende.

Unstrittig ist die Forderung an den Bund, das Straßenverkehrsrecht den aktuellen und zukünftigen Anforderungen einer Mobilitätswende anzupassen.

Allerdings darf die Stadt Hamburg nicht auf Bundesregelungen warten, sondern muss umgehend handeln. Sie muss im Rahmen der landesrechtlichen Möglichkeiten umgehend tätig werden, um die Sicherheit zufußgehender Menschen in Hamburg zu gewährleisten. Wir fordern daher, dass:

die Behinderung und Gefährdung des Fußverkehrs durch abgestellte oder herumliegende E-Roller gem. §1 StVO als Ordnungswidrigkeit eingestuft und konsequent geahndet werden. Hierbei sind auch Tatbestände, die speziell seh- und mobilitätseingeschränkte Menschen betreffen, wie das Abstellen an inneren Leitlinien, auf Leiteinrichtungen, an Geländern etc. einzubeziehen.
die mit der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten befassten Dienststellen auf Bezirks- und Landesebene mit entsprechenden Ressourcen versehen werden, um diese Aufgaben flächendeckend und nachhaltig wahrnehmen zu können.
eine zentrale und niedrigschwellig erreichbare Meldestelle über verkehrswidrig abgestellte Roller (und Fahrräder etc.)  eingerichtet wird (ähnlich dem "Melde-Michel" der Wegeaufsicht)
mit den Vermietern von E-Roller verbindliche Sondernutzungsvereinbarungen, statt freiwilliger Absprachen, getroffen werden. Diese müssen z.B. Regelungen zum Abstellen der Roller, zu Ansprechpersonen und der kurzfristigen Beseitigung verkehrswidrig abgestellter Fahrzeuge enthalten. Bei Zuwiderhandlungen muss die Sondernutzungsgenehmigung wieder entzogen werden.
Aufstellflächen für E-Roller - wie z.B. für StadtRad - eingerichtet werden. Diese müssen barrierefrei gem. ReStra/H BVA gestaltet sein, was z.B. taktile Begrenzungsstreifen betrifft.
Eine Evaluierung der bisherigen Erfahrungen mit E-Roller ist wichtig, darf aber nicht zum Verzug der hier genannten Maßnahmen führen, da diese evident sind. Die Evaluation muss unter Berücksichtigung der Gefährdung und Behinderung, v.a. auch von mobilitätseingeschränkten Menschen sowie Seniorinnen und Senioren stattfinden.

Wir fordern die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft daher dazu auf, dem in der Drucksache 22/5634 formulierten Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen und stattdessen den Senat zu Durchführung von Maßnahmen im Sinne o.g. Forderungen zu verpflichten.

Mit freundlichen Grüßen

Bündnis Barrierefreie Mobilitätswende

Hintergrund: „Bündnis Barrierefreie Mobilitätswende“

Anfang des Jahres 2021 schlossen sich neun Hamburger Verbände und Institutionen zum Bündnis „Barrierefreie Mobilitätswende“ zusammen:

  • Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. (BSVH)
  • Bund der Schwerhörigen e.V. (BdS)
  • FUSS e.V. Hamburg
  • Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen (LAG)
  • Landes-Seniorenbeirat Hamburg (LSB)
  • Lebenshilfe Landesverband Hamburg e.V.
  • Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.V.
  • Sozialverband Deutschland, SoVD Hamburg
  • Sozialverband VdK Hamburg

Grund war die Kritik an der Umsetzung zahlreicher Verkehrsprojekte im Rahmen der Mobilitätswende, ohne dass die Themen Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit für zufußgehende Menschen mit den entsprechenden Stellen abgestimmt worden waren. Das Bündnis kritisierte dieses Vorgehen scharf und erwirkte die Einrichtung eines „Arbeitskreises Mobilitätswende“. In diesem tauschen sich die Partner nun regelhaftem mit der Verkehrsbehörde zum Thema „Barrierefreie Mobilitätswende“ aus.

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

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