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Zugang zu Literatur: EU macht Weg für Ratifizierung des Marrakesch-Vertrages frei

Am vergangenen Mittwoch haben sich Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Ministerrates auf zwei Gesetzestexte zur Umsetzung des Marrakesch-Vertrages innerhalb der Europäischen Union und mit Drittstaaten außerhalb der EU geeinigt. Diese noch informelle Einigung macht den Weg frei für die Ratifizierung des Übereinkommens der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) durch die EU. Darin werden die Produktion und der grenzüberschreitende Austausch von barrierefreier Literatur zugunsten blinder, sehbehinderter und lesebehinderter Menschen geregelt.

Zwei Monate lang haben die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament über Feinheiten der rechtlichen Umsetzung des Marrakesch-Vertrages gestritten. In diesem Prozess hat die Europäische Blindenunion (EBU) all ihre Einflussmöglichkeiten genutzt. So konnte durchgesetzt werden, dass es EU-Mitgliedsstaaten untersagt wird, Bestimmungen in ihr Urheberrecht aufzunehmen, die Blindenbüchereien vor der Produktion eines Buches zur Prüfung verpflichten, ob der jeweilige Titel bereits in einem barrierefreien Format im Handel verfügbar ist.

Trotz dieses Verhandlungserfolgs besteht die Gefahr, dass deutsche Blindenbüchereien weiterhin auf unnötigen Kosten sitzenbleiben. Denn die EU erlaubt ihren Mitgliedern, so genannte Ausgleichsabgaberegelungen in ihr Urheberrecht aufzunehmen. Dies könnte bedeuten, dass deutsche Blindenbüchereien für die Produktion barrierefreier Werke auch weiterhin eine Ausgleichszahlung an die Verwertungsgesellschaft VG Wort entrichten müssen.

Der DBSV begrüßt die Einigung auf EU-Ebene. „Die jahrelange Arbeit der internationalen Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe zahlt sich aus“, freut sich DBSV-Präsidentin Renate Reymann. „Endlich kann es mit dem Marrakesch-Vertrag auch in Europa weitergehen.“ Angesichts der hohen Produktionskosten und geringer staatlicher Zuschüsse kritisiert sie allerdings die Ausgleichszahlungen für die Blindenbüchereien. „Blinde und sehbehinderte Menschen können nicht für das Versagen des kommerziellen Buchhandels, barrierefreie Bücher zu veröffentlichen, bezahlen“, stellt die Präsidentin fest. „Der DBSV wird darauf drängen, dass die Ausgleichsregelungen aus dem deutschen Urheberrecht gestrichen werden.“

Im Juli wird das Europäische Parlament die rechtliche Umsetzung des Marrakesch-Vertrages formal verabschieden. Anschließend haben die EU-Mitgliedsstaaten ein Jahr Zeit, die Bestimmungen des Vertrages in ihr nationales Urheberrecht zu überführen. Innerhalb dieser Frist muss auch die EU den Marrakesch-Vertrag ratifizieren, um formal Vertragspartei des Übereinkommens zu werden.

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
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m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

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