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Wichtige Umfrage zu Ihrer Verkehrssicherheit!

Um eine Straße sicher überqueren zu können, benötigen blinde und sehbehinderte Menschen, aber auch Menschen mit Rollstuhl bestimmte Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Im Fachjargon heißt das dann z.B. "Überquerungsstelle mit differenzierter Bordhöhe". Hier soll es nun Veränderungen geben, um die Situation für Rollstuhlfahrende bequemer zu machen. Dies könnte für blinde Menschen eine Verschlechterung darstellen. Im Namen von Dietmar Böhringer, Experte auf dem Gebiet des barrierefreien Gestaltens von öffentlichen Verkehrswegen bitten wir Sie darum, drei Fragen zum Thema zu beantworten.

Erklärung

Die „Überquerungsstelle mit differenzierter Bordhöhe“ wurde geschaffen, damit sowohl Rollstuhlnutzer als auch blinde Menschen wichtige Straßen besser überqueren können: Rollstuhlnutzer bekommen eine schmale Rampe von der Straße auf den Gehweg (eine „Nullabsenkung“), blinde Menschen bekommen eine schmale speziell gestaltete Querungsstelle mit einer deutlich ertastbaren 6 cm hohen Kante, außerdem quer über den Gehweg einen „Auffindestreifen“ in Noppenstruktur, der sie dorthin führt und ein „Richtungsfeld“, das die Querungsrichtung genau anzeigt. Derartige Überquerungsstellen werden gegenwärtig überall in Deutschland gebaut.

Mit Rücksicht auf leistungsschwache Rollatornutzer darf die Rampe der Nullabsenkung nicht steil sein, sondern muss eine möglichst geringe Neigung haben.

Damit blinde Menschen nicht versehentlich in die Nullabsenkung hineingehen, ist diese mit einem „Sperrfeld“ abgesichert. Es besteht aus Bodenindikatoren mit Rippen, die diese Rampe „sperren“.

Das Problem

Dieses Sperrfeld ist schon bei normalen Wetterbedingungen nicht gut wahrzunehmen, vor allem bei Streusplitt und Herbstlaub jedoch mit dem Blindenstock ausgesprochen schlecht zu erkennen. Gerät ein blinder Mensch nun versehentlich in diese Nullabsenkung, muss der Bordstein ihn noch warnen (er kann ihn vorn an der Rampe mit seinem Stock ertasten). Es besteht sonst die Gefahr, dass er in den laufenden Fahrzeugverkehr gerät.

Damit der Bordstein links oder rechts von der Rampe noch sicher erfasst werden kann, muss die Rampe sehr schmal sein – eben nur so breit, wie es unbedingt notwendig ist.

Nun ist vorgesehen, diese Rampe von bisher 90 bzw. 100 cm auf 180 cm praktisch zu verdoppeln. Dies macht die Situation für Rollstuhl- und Rollatornutzer bequemer und es ist auch möglich, dass zwei Rollstühle nebeneinander die Rampe befahren. Andererseits ist diese breite Rampe von blinden Menschen noch schwieriger zu erkennen.

Bei Mittelinseln ist die Forderung der neuen Europanorm nach einer verbreiterten Nullabsenkung besonders stark. Bei der aktuellen Umfrage geht es jedoch ausschließlich um die Nullabsenkungen am Straßenrand. Diese können für blinde Menschen die am schwersten wiegenden Probleme provozieren.

Die Rückmeldung von Rollstuhl-Nutzern, mit denen bisher die Situation erläutert wurde, war eindeutig: Wenn die Verbreiterung der Nullabsenkung Ängste oder Gefahren für blinde Menschen provoziert, verzichten Sie gerne auf die Annehmlichkeit einer breiten Rampe und fahren eben, falls notwendig, nicht neben, sondern hinter einem anderen Rollstuhlnutzer durch diese Engstelle.

Drei Fragen zum Thema

Bitte nehmen Sie sich nun ein paar Minuten Zeit, um die folgenden Fragen zu beantworten. Stellen Sie sich dabei nicht eine optimale sommerliche Situation mit sauber gekehrten Bodenindikatoren vor, die normalerweise mit dem Blindenstock wahrgenommen werden, sondern einen „Worst Case“: Sie gehen z. B. an einer Straße entlang, auf der viel Streusplitt liegt und treffen auf eine 1,80 m breite Nullabsenkung.

Sie können die Fragen auf unterschiedliche Weise beantworten

  • Senden Sie die Antwort-Nummern der drei Fragen und ihr Bundesland an Dietmar Böhringer, E-Mail an dietmar.boehringer@boehri.de oder SMS, Tel. (0162) 909 51 42. Dietmar Böhringer ist anerkannter Experte auf dem Gebiet des barrierefreien Gestaltens von öffentlichen Verkehrswegen. Er gestaltete bereits richtungsweisende DIN‑Normen (u. a. DIN 18024) aktiv mit.
  • Sie können Herrn Böhringer auch anrufen: Tel. (07152) 616 084.
  • Als weitere Möglichkeit können Sie ihre Antworten auch an André Rabe, Leiter des Arbeitskreises Umwelt & Verkehr beim BSVH per E-Mail an umwelt-verkehr@bsvh.org oder telefonisch oder per WhatsApp an Tel. (0179) 200 66 38 senden.

Die Fragen

Frage 1

Welche der fünf Aussagen würde am ehesten für Sie zutreffen, wenn die Nullabsenkung bei getrennten Querungen von der bisherigen Breite von 90 bis 100 cm auf 180 cm verbreitert würde?

1. Diese Verbreiterung würde für mich überhaupt kein Problem darstellen

2. Diese Verbreiterung würde für mich die Situation etwas erschweren und etwas mehr Aufmerksamkeit erfordern.

3. Diese Verbreiterung würde für mich die Situation deutlich erschweren: Ich müsste mich stärker konzentrieren, müsste langsamer gehen.

4. Diese Verbreiterung würde mich erheblich verunsichern.

5. Diese Verbreiterung wäre eine Gefahr für mich. Ich hätte die Angst, irgendwann versehentlich auf die Straße zu treten und in den laufenden Fahrzeugverkehr zu geraten.

Frage 2

Sie sind...

1. blind ohne Sehrest

2. hochgradig sehbehindert (blind mit Sehrest)

3. Sehbehindert

4. nicht behindert

Frage 3

Die beschriebenen „Überquerungsstellen mit differenzierter Bordhöhe“

1. sind mir bisher noch nicht begegnet

2. habe ich bisher selten erlebt

3. begehe ich regelmäßig.

Frage 4

In welchem Bundesland leben Sie?

Gerne dürfen Sie eigene Gedanken oder Überlegungen ergänzen. Interessant wären z. B. Berichte darüber, in welchen Situationen Sie schon versehentlich auf die Straße getreten sind. Sollten Sie selbst schon in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein oder von Verkehrsunfällen blinder Menschen im Bekanntenkreis erfahren haben, wären auch dazu Berichte wichtig.

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

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