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Welttag des Buches - Wann öffnet Deutschland die Grenzen für barrierefreie Buchformate?

Heute ist der Welttag des Buches und des Urheberrechtes. Aus diesem Anlass weist der DBSV darauf hin, dass blinden Leserinnen und Lesern nach wie vor der Zugang zu Büchern unnötig erschwert oder gar unmöglich gemacht wird. "Nur fünf Prozent aller veröffentlichten Bücher stehen uns blinden Menschen zur Verfügung", sagt DBSV-Präsidentin Renate Reymann. "Nach der Verabschiedung des Marrakesch-Vertrages im Jahr 2014 hat die Europäische Union ihren Teil zur Umsetzung beigetragen. Nun gilt es für Deutschland, die letzten Schritte zu tun."

Konkret steht an, den Vertrag zu ratifizieren und das deutsche Urheberrecht anzupassen. Der Marrakesch-Vertrag ermöglicht nicht nur den internationalen Austausch von Büchern, sondern legt zudem fest, dass Verlage und Autoren nicht um Erlaubnis gebeten werden müssen, wenn eine Blindeneinrichtung ein Buch in einem barrierefreien Format produzieren möchte.

Die meisten Länder Lateinamerikas haben den Marrakesch-Vertrag bereits ratifiziert. Am Beispiel der Tiflolibros-Bücherei in Argentinien wird deutlich, wie positiv sich die Situation dadurch entwickelt hat. Auf der Internetseite der Bücherei können nun grenzüberschreitend barrierefreie Buchformate heruntergeladen oder per Fernleihe bestellt werden. Leserinnen und Leser können aus 56.000 verschiedenen Büchern wählen. Gerade hat Bolivien mehr als 5.000 spanischsprachige Titel in die Bücherei eingespeist.

Durch Ratifizierung und Umsetzung des Marrakesch-Vertrages in Deutschland könnten endlich auch barrierefreie Werke aus Deutschland in anderen Ländern gelesen werden - und umgekehrt. "Je mehr Staaten den Marrakesch-Vertrag ratifizieren, desto mehr Bücher werden uns zur Verfügung stehen", stellt der Präsident der Weltblindenunion, Dr. Frederic Schroeder, dazu fest. "Der Vertrag wird seine volle Wirkung entfalten, wenn ihn endlich die großen Produzentenländer ratifizieren."

Zu diesen wichtigen Staaten gehört auch Deutschland, das im Koalitionsvertrag die zügige Umsetzung des Marrakesch-Vertrages angekündigt hat. Dabei dürfen keine neuen Hürden aufgestellt werden, wie DBSV-Rechtsreferentin Christiane Möller betont: "Damit der Marrakesch-Vertrag seine Wirkung entfalten kann, muss das deutsche Urheberrecht klar im Sinne der Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen angepasst werden. Insbesondere erwarten wir, dass Deutschland bei der Umsetzung auf Ausgleichsabgaben verzichtet!"

Quelle: dbsv-direkt

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Melanie Wölwer

Pressesprecherin

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m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

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