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Von Menschen und Gesetzen - Gefeiert wird die Behinderten­rechts­konvention

10 Jahre UN-BRK – Status quo und Aktionen zum Jubiläum

 

Im März 2019 jährt sich das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention zum 10. Mal. Zu diesem Anlass finden auch in Hamburg zahlreiche Veranstaltungen statt. Der BSVH beispielsweise beteiligt sich am 26. März mit weiteren Partnern an einer gemeinsamen Aktion der Behörde für Arbeit, Soziales, Frauen und Integragtion (BASFI). Aber es ist auch wichtig, zu diesem Anlass einmal zu prüfen, was in den vergangenen zehn Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderung erreicht wurde und wo es noch dringenden Handlungsbedarf gibt. Der Beauftragte für Barrierefreiheit des BSVH, Karsten Warnke hat sich mit diesen Fragen beschäftigt:

Als Reaktion auf die barbarischen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg haben die Vereinten Nationen 1948 die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ verabschiedet. „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren,“ heißt es dort. Trotzdem begehen Menschen weltweit Menschenrechtsverletzungen - auch gegenüber Menschen mit Behinderungen. Das betrifft auch Deutschland, wenn zum Beispiel

  • Menschen gegen ihren Willen in Heimen untergebracht,
  • ihnen eine angemessene Hilfsmittelversorgung verwehrt,
  • sie durch vielfältige Barrieren von der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Gebäuden oder Kulturveranstaltungen ausgeschlossen werden und
  • Unternehmen nicht bereit sind, Menschen ihren Fähigkeiten entsprechend zu beschäftigen.

Das „Menschenrechtsübereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (Behindertenrechtskonvention - BRK) wurde unter der Mitwirkung von Betroffenen erarbeitet und 2006 verabschiedet. In Deutschland trat die BRK 2009 in Kraft. Seitdem ist Vieles auf dem Weg gebracht worden. Auch wenn die BRK nicht immer in aller Konsequenz in deutsches Recht umgesetzt wird, besteht doch die Chance, ausgrenzende und diskriminierende Verhaltensweisen gemeinsam zu überwinden. Dazu braucht es eine starke Solidargemeinschaft der Betroffenen, Überzeugungskraft, einen langen Atem und griffige Förderprogramme.

Ein Beispiel für gelungene Barrierefreiheit im Bestand ist der Ausbau von Hamburger U-Bahnhaltestellen. BRK und Personenbeförderungsgesetz verpflichten hierzu. Außerdem gibt es ein Förderprogramm des Senats, und in Abstimmung mit den Betroffenenverbänden wird der Ausbau von den Hochbahnern mit großem Engagement realisiert. Ob mit Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen, Gepäck, oder Langstock, alle Fahrgäste haben einen inklusiven Zugang zu U-Bahnhaltestellen erhalten. Jeder neue Aufzug, jeder Leitstreifen und hoffentlich auch bald jedes leserliche Hinweisschild machen bewusst, dass Barrierefreiheit ein Zugewinn für alle ist.

Bleibt die Frage, warum es nicht gelingt, auch weniger aufwendige Maßnahmen durchzuführen. So ist das Markieren von Treppenstufen, das kontrastreiche Kennzeichnen von Pollern, Pfählen, Fahrradbügeln, Glastüren und -wänden lange schon überfällig. Das gilt auch für die zügige Ausstattung von Ampeln mit akustischen und taktilen Signalen. Noch besser wäre es, wenn die Normen zur Barrierefreiheit bereits bei jeder Planung Beachtung fänden. Zurecht hat die „Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention“ anlässlich der Prüfung des ersten Staatenberichts Deutschlands zur BRK-Umsetzung kritisiert, „dass Deutschland als Vertragsstaat weit hinter seinen Möglichkeiten zurückgeblieben ist“. Das hat sich bis heute kaum geändert. Da gibt es wenig zu feiern. Zu feiern ist jedoch, dass es einer weltweit aktiven Bewegung von Menschen mit Behinderungen gelungen ist, mit der BRK einen Diskurs über ein menschenwürdigeres Leben für alle in Gang gesetzt zu haben.

Zum zehnjährigen Bestehen der BRK finden rund um den 26. März im Hamburg zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen statt, z.B.:

Aktionstag zum Jubiläum der UN-BRK in der Hamburger Meile

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) setzt am 26. März in der Hamburger Meile eine öffentlichkeitswirksame Aktion mit der Fokussierung des Themenfelds "Blindheit/Sehbehinderung" um. Der BSVH beteiligt sich mit einigen Programmpunkten an der Aktion, die das Ziel hat, die BesucherInnen des Einkaufszentrums zum Thema BRK und Seheinschränkung zu informieren und mit interessanten Mitmach-Aktionen aufmerksam zu machen. Auch die Blindenfußballer des FC St. Pauli sind mit von der Partie. An dem Tag findet auf einer Aktionsfläche vor dem Eingang zur Schulbehörde von 10 bis 20 Uhr ein abwechslungsreiches Programm statt:

  • Informationen über Blindheit und Seheinschränkungen vom Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. und der Norddeutschen Hörbücherei e.V.
  • Blind laufen mit einem Führhund des Deutschen Blindenführhunde e.V.
  • Blind Fußball spielen mit den Fußballern des FC St. Pauli.
  • Orientieren mit dem Langstock und Christian Ohrens von Blind in Hamburg.
  • Blind fernsehen mit der NDR Redaktion „Barrierefreie Angebote“.
  • Informationen über die UN-Behindertenrechtskonvention.
  • Punktschriftlesung um 11:00, 13:00 und 15:00 Uhr

 

Sonderführungen für Menschen mit Seheinschränkung im Tierpark Hagenbek

Wie klingt ein Pinguin? Wie fühlt sich Antarktis an? Wie groß ist ein Löwe? Wie riecht ein Elefant und wie schwer ist ein Elefantenzahn? Diese und viele weitere Fragen werden am 26. März in zwei Sonderführungen beantwortet. Die Führungen sind speziell für Menschen mit Sehbeeinträchtigung und für blinde Menschen konzipiert. Natürlich sind auch sehende Begleitpersonen willkommen. Der Schwerpunkt liegt aber auf den anderen Sinnen. Keine Frage, dass auch Sehende diese benutzen können.
Speziell geschulte Pädagogen der LI-Zooschule führen die Teilnehmer der Sonderführungen in 90 Minuten durch die Vielfalt des Lebens im Tierpark Hagenbeck. Hier können Menschen mit Sehbeeinträchtigung und blinde Menschen erleben, dass ein Besuch im Tierpark auch für sie eine gute Idee ist.
Die Führungen finden am Dienstag, dem 26. März, um 14 und 16 Uhr statt. Diese Aktion wird aus Anlass des 10. Geburtstages der UN-Behindertenrechtskonvention von der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen initiiert. Sehr gern bringt sich Hagenbeck an diesem Tag mit ein. Deshalb ist die Teilnahme an den Führungen am Aktionstag kostenfrei, lediglich der Tierparkeintritt ist kostenpflichtig. Eine vorherige Anmeldung ist notwendig, da die Teilnehmerzahl auf maximal 20 Personen, Begleitpersonen inklusive, begrenzt ist. Interessierte können sich telefonisch unter (040) 53 00 33 – 324 an den Gäste-Service wenden oder eine Email an info@hagenbeck.de schreiben.

 

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

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