Nachricht

Verwaltungsgericht Berlin verhandelt über E-Scooter-Klage

DBSV/Berlin: Am Mittwoch, 1. Oktober 2025, um 10 Uhr verhandelt das Verwaltungsgericht Berlin über die Verbandsklage des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin (ABSV) gegen das Land Berlin (Az. VG 1 K 333/22). Der Verein wendet sich gegen die Sondernutzungserlaubnisse für Miet-E-Scooter auf Gehwegen – das Verfahren könnte das bisherige Free-Floating-Modell grundsätzlich infrage stellen.

Die 204 Seiten starke Klage war bereits 2022 eingereicht worden. Im Kern kritisiert der ABSV, dass falsch abgestellte Roller erhebliche Gefahren für blinde und sehbehinderte Menschen verursachen und die Barrierefreiheit einschränken. „Die Unfallgefahr durch falsch abgestellte E-Scooter ist groß und bedeutet einen Rückschritt für die Barrierefreiheit“, so ABSV-Vorsitzender Dietmar Polok.

Der Verein fordert vom Senat Transparenz über die Genehmigungspraxis und die Rücknahme der Sondernutzungserlaubnisse. Stattdessen sollten feste Abstellflächen jenseits der Gehwege geschaffen werden. Unterstützt wird die Klage von Rechtsanwalt Dr. Michael Richter.

Auch bundesweit wächst die Kritik: Mehrere Verbände sehen im jüngsten Entwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung keinen Fortschritt. „Statt für mehr Sicherheit zu sorgen, werden bestehende Vorschriften sogar zu Lasten von zu Fuß Gehenden gelockert“, sagt Christiane Möller, Justiziarin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV).

Beobachter sprechen von einem Verfahren mit Signalwirkung. „Fußgängerinnen und Fußgänger sind die größte, aber auch verletzlichste Gruppe im Straßenverkehr. Sie benötigen besonderen Schutz“, betont Roland Stimpel vom Fachverband Fußverkehr Deutschland (FUSS e. V.).

In den vergangenen Jahren hatte der ABSV gemeinsam mit weiteren Organisationen ebenso wie auch der BSVH mit seinen Partnern mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen, darunter Zehntausende gelbe Karten an Rollern, gegen das E-Scooter-Chaos protestiert. Mit der Klage soll nun ein juristisches Zeichen gesetzt werden, damit Gehwege wieder sicher und barrierefrei nutzbar sind. Auch in Hamburg setzt sich der BSVH seit Jahren für feste Abstellflächen und Sanktionen gegen Zuwiderhandlung ein. Auch die Verantwortlichen in Hamburg blicken daher gespannt auf die Verhandlung.

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

Zurück