
Corona-Schutz: Taubblinde Menschen ab sofort impfberechtigt
Die Sozialbehörde informierte den BSVH darüber, dass ab sofort taubblinde Menschen impfberechtigt sind.
Ein Termin im Impfzentrum kann entweder online unter https://www.impfterminservice.de/impftermine vereinbart werden (nicht barrierefrei) oder telefonisch unter 116 117. Als Berechtigungsnachweis ist im Impfzentrum der Schwerbehindertenausweis vorzuzeigen. Das Mitbringen einer Assistenz ist erlaubt und die Kosten hierfür werden im Nachgang von der Sozialbehörde übernommen. Wer keinen persönlichen Termin ausmachen möchte, kann voraussichtlich als Alternative einen gebündelten Termin mit gehörlosen Menschen in der Kalenderwoche 19 nutzen. Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei uns per Mail an info@bsvh.org oder telefonisch unter 040 / 209 40 40.
Der BSVH begrüßt die längst überfällige Öffnung der Impfberechtigung für alle taubblinden Menschen sehr. Der Verein fordert dies bereits seit Dezember und hat sich sowohl bei der Sozialsenatorin als auch regelmäßig im Rahmen des Runden Tisches hierfür stark gemacht, den das Büro des Senatskoordinators für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zum Thema Corona-Schutzimpfungen eingerichtet hat.
Ansprechpartner
Melanie Wölwer
Pressesprecherin
