
Steigende Inzidenzen: Was ändert sich beim BSVH
In Anbetracht der sehr hohen Corona-Fallzahlen haben Bundestag, Bundesrat, Hamburg und Schleswig-Holstein die Corona-Regeln verschärft. Auch der Vorstand des BSVH hat sich in seiner letzten Sitzung ausführlich mit dem Thema befasst. Nachfolgend lesen Sie die wichtigsten Änderungen für das Vereinsleben:
Seit dem 20. November darf in Hamburg Sport in Innenräumen nur noch nach dem 2-G-Modell ausgeübt werden. Das betrifft z. B. auch die Tischball-Gruppe und die Yoga-Kurse des BSVH. Hieran dürfen also aktuell nur noch geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, die dies mit einem gültigen Zertifikat belegen können. Ein negativer Corona-Test reicht nicht mehr aus.
Seit gestern gilt die 2-G-Regel auch für touristische Übernachtungen in Hotels in Schleswig-Holstein, somit auch für unser AURA-Hotel. Zusätzlich bietet das Hotel seinen Gästen bei Ankunft einen kostenlosen Corona-Schnelltest an.
Der BSVH-Vorstand hat außerdem beschlossen, dass ab Mittwoch, den 1. Dezember, die 2-G-Regel für alle Aktivitäten im LBC gelten wird, somit auch für Beratungstermine und Gruppentreffen. Hintergrund für diese Entscheidung ist, dass ein Großteil der Vereinsmitglieder und Ratsuchenden zu der so genannten Risikogruppe gehört. So sind rund zwei Drittel der Mitglieder im Seniorenalter. Viele Mitglieder haben weitere Vorerkrankungen. Selbstverständlich ist der BSVH aber weiterhin auch für nichtgeimpfte Mitglieder und Ratsuchende da, telefonisch oder per E-Mail.
Ansprechpartner
Melanie Wölwer
Pressesprecherin
