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Sollen behinderte Menschen bei der Digitalisierung abgehängt werden?

Heute findet im Bundestag die 1. Lesung zum "Entwurf des Gesetzes ... zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vom 16.03.2018" (BR Drs. 86/18) statt. Der Artikel 3 des Gesetzes hat es in sich. "Es geht um die Frage, ob behinderte Menschen von der fortschreitenden Digitalisierung unserer Gesellschaft profitieren werden - oder ob sie chancenlos zurückbleiben, wenn dieser Megatrend weiter an Fahrt aufnimmt", sagt DBSV-Präsidentin Renate Reymann.

Dabei steckt der Teufel im Detail, wie in der Stellungnahme des DBSV deutlich wird (www.dbsv.org/stellungnahme/umsetzung-rl-2016-2102.html). Ob es um Ausnahmeklauseln oder Mechanismen zur Durchsetzung der Barrierefreiheit geht - der Gesetzentwurf nutzt systematisch den Spielraum der EU-Richtlinie, um die Verpflichtung zur Barrierefreiheit klein zu halten, während die möglichen Potentiale für echte Verbesserungen ungenutzt bleiben.

Für Renate Reymann ist der Entwurf Beweis für ein grundsätzliches Problem, sie fordert ein Umdenken: "Nicht nur Digitalisierung, auch Barrierefreiheit ist ein Querschnittsthema. Die Bundesregierung muss begreifen, dass die Digitalisierung in Deutschland nur dann zur Erfolgsstory werden kann, wenn die riesige Gruppe der behinderten Menschen nicht außen vor bleibt."

Der DBSV steht mit seiner Kritik an dem vorliegenden Entwurf nicht allein: Auch der Deutsche Behindertenrat, der mehr als 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen repräsentiert, hat eine Pressemitteilung angekündigt, in der vor drohenden Verschlechterungen gewarnt wird, verbunden mit der Forderung, das Umsetzungsgesetz zu ändern.

Die vollständige Stellungnahme des DBSV unter:

www.dbsv.org/stellungnahme/umsetzung-rl-2016-2102.html

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

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