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Sie erhalten unaufgefordert Verkaufsanrufe einer Blindenwerkstatt? Das können Sie tun!

In letzter Zeit erreichen uns wieder vermehrt Anrufe von Menschen, die von einer Blindenwerkstatt angerufen wurden. Sie werden aufgefordert, Waren zu kaufen, die von blinden Menschen in diesen Werkstätten hergestellt werden. Häufig hören wir in diesem Zusammenhang, dass man sich auf den Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) beruft.

Wir stellen hiermit deutlich klar: Der BSVH hat mit diesen Anrufen nichts zu tun! Wir arbeiten mit keiner Blindenwerkstatt zusammen.

Wir distanzieren uns zudem klar von rechtswidrigen Machenschaften. Anrufe an Privatpersonen ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen sind verboten. Es handelt sich dabei um unerlaubte Werbeanrufe. Seriöse Blindenwerkstätten arbeiten nicht mit diesen Verkaufsmethoden. Seriöse Blindenwerkstätten rufen Sie nur an, wenn Sie sich damit einverstanden erklärt haben.

Die Bundesnetzagentur informiert darüber:

„Bei folgenden Kriterien liegt ein unerlaubter Werbeanruf vor: Sie wurden angerufen und in dem Gespräch wurde für Produkte oder Dienstleistungen geworben und Sie haben dem werbenden Unternehmen hierzu vorher keine ausdrückliche Einwilligung erteilt.“

1. Sollten Sie also einen Anruf ohne vorherige Einwilligung erhalten oder bereits erhalten haben, geben wir Ihnen hier einige Tipps, wie Sie sich verhalten können:

Weisen Sie den Anrufenden darauf hin, dass der Anruf nicht rechtmäßig ist und dass Sie das Gespräch deshalb beenden möchten.
Sollte derjenige weiterhin versuchen, Sie vom Kauf eines Artikels zu überzeugen, verweisen Sie auf Ihr Recht, den Anruf bei der Bundesnetzagentur zu melden.
Wenn Sie weiterhin telefonisch bedrängt werden, legen Sie einfach auf.
Die Bundesnetzagentur dokumentiert derartige Anrufe und geht ggf. gegen die betreffenden Unternehmen/Organisationen vor. Informationen zur Beschwerde bei der Bundesnetzagentur finden Sie unter diesem Link https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/AnfragenBeschwerden/start.html. Sie erreichen die Bundesnetzagentur unter Tel. (0291) 995 52 06 oder per Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de

2. Sie erhalten nach dem Anruf eine Auftragsbestätigung über den Kauf von Waren, obwohl Sie am Telefon keinen Kauf bestätigt haben:

Widerrufen Sie diesen Auftrag innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen schriftlich. Jede weitere Rechnungsstellung ist damit hinfällig.

3. Sie bekommen trotz Ihres schriftlichen Widerrufs Rechnungen, ggf. sogar Post und Drohungen von einem Inkassounternehmen:

Wenden Sie sich in diesem Fall an die Polizei und melden den Vorfall.

(Quelle: Bundesnetzagentur)

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

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