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Sehbehinderte Empfänger von Eingliederungshilfe gesucht

Das politische Berlin versinkt gerade im Sommerloch - für den DBSV die Gelegenheit, sich auf einen heißen Herbst vorzubereiten, denn jetzt beginnt das parlamentarische Verfahren zum Bundesteilhabegesetz (BTHG). Um auf die zahlreichen Mängel des Gesetzentwurfes hinzuweisen, braucht der DBSV Fallbeispiele und da kommen Sie ins Spiel.

In den kommenden Wochen wird der DBSV in seinen Newslettern "Steckbriefe" versenden. Gesucht werden Menschen, die unter dem Bundesteilhabegesetz zu leiden hätten, wenn sich am Entwurf nichts ändert. Falls eine der Fallbeschreibungen auf Sie zutrifft, melden Sie sich bitte möglichst schnell bei DBSV-Pressesprecher Volker Lenk, Kontakt siehe unten.

1. Steckbrief

Gesucht werden sehbehinderte Empfänger von Eingliederungshilfe (EGH). Im Moment haben sehbehinderte Menschen grundsätzlich Anspruch auf EGH. Der Gesetzentwurf des BTHG sieht jedoch vor, dass Leistungen der EGH nur noch derjenige erhält, der einen ständigen und komplexen Unterstützungsbedarf hat. Bevor über den Antrag auf beispielsweise Hilfsmittel oder Vorlesekräfte im Studium entschieden wird, ist erst einmal der Nachweis zu erbringen, dass man in mindestens fünf von neun Lebensbereichen nicht allein zurechtkommt, also auf ständige personelle oder technische Hilfe angewiesen ist. Zu den Lebensbereichen gehören unter anderem Lernen, Kommunikation, Mobilität, Selbstversorgung, häusliches und soziales Leben. Gerade sehbehinderte Menschen fallen damit aus dem System.

Bitte unterstützen Sie deshalb unsere Argumentation durch Ihr Fallbeispiel! Melden Sie sich, wenn Sie sehbehindert sind und derzeit Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten oder früher erhalten haben, zum Beispiel Unterstützung für die Schule (Integrationshelfer) oder das Studium (Studienassistenz oder Hilfsmittelversorgung), Assistenz für den Alltag oder Elternassistenz.

Melden Sie sich bitte auch, wenn Sie vor Ihrem Berufseinstieg Eingliederungshilfe bekommen haben, z. B. eine Vorlesekraft im Studium, ohne die Sie Ihren Abschluss nicht hätten machen können. Bitte teilen Sie uns mit, wofür Sie Eingliederungshilfe erhalten (haben), wie groß Ihr Sehvermögen ist und wie wir Sie erreichen können. Stichworte genügen.

Ihre personenbezogenen Daten werden selbstverständlich geschützt. Sollten wir Ihr Beispiel für besonders wichtig halten, werden wir mit Ihnen klären, ob wir darüber berichten dürfen.

Kontakt

DBSV-Pressesprecher Volker Lenk
E-Mail v.lenk@dbsv.org
Tel. 030 / 28 53 87 140

Weitere Informationen zum Bundesteilhabegesetz unter http://teilhabegesetz.dbsv.org

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

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