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Rechte von Führhundhaltern gestärkt

In den vergangenen Monaten ist es immer wieder zur Diskriminierungen von blinden Menschen mit Führhunden in Hamburg gekommen. Auf Initiative des BSVH hat es hierzu ein breites Medienecho gegeben. Aufgrund der Häufigkeit der Vorfälle hat sich der Verein darüber hinaus an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation des Hamburger Senats gewandt, der die Rechte der Führhundhalter in einer Stellungnahme gegenüber dem BSVH nun gestärkt hat. Diese bezieht sich vorwiegend auf das Mitführen von Hunden in Taxis.

In einem Brief vom 12. April 2013 stellt die Behörde deutlich heraus, dass die bestehende Taxenordnung die „Beförderung von Hunden und damit selbstverständlich auch von Blindenführhunden vorschreibt.“ In der Taxenordnung heißt es in § 2 Absatz 9: „Mitgeführte Hunde und Kleintiere sowie mitgeführtes Gepäck sind unentgeltlich zu befördern“. Diese grundsätzliche Beförderungspflicht sei in der Vergangenheit mehrfach gerichtlich bestätigt worden, heißt es weiter. Eine Ablehnung der Beförderung von blinden Fahrgästen unter dem Vorwand, Blindenführhunde müssten nicht mitgenommen werden wird die Behörde laut dieses Briefes als Beförderungsverweigerung ahnden und die Verwerflichkeit des Vorgehens auch bei der Höhe des festzusetzenden Bußgeldes berücksichtigen. „Diese Stellungnahme ist ein wichtiges Zeichen der Behörde für die Rechte der Führhundhalter in Hamburg“, sagt Heiko Kunert, Geschäftsführer des BSVH. „Gleichzeitig gibt sie den Taxifahrern eine Leitlinie an die Hand, die diese nicht mehr ignorieren können.“

Eine ausdrückliche Begrenzung der Beförderungspflicht auf Blindenführhunde und damit eine entsprechende Änderung der Taxenordnung lehnt der Senat jedoch ab. Hierbei bestünde die Gefahr, neue Vorwände der Beförderungsverweigerung zu begünstigen und damit andere Fahrgäste mit Hund zu diskriminieren. Betroffene, die eine Ablehnung durch Taxifahrer erfahren, können sich jederzeit an den BSVH wenden, der die Beschwerde dann direkt an die entsprechende Stelle weiterleiten wird. Den Leiter der Fachgruppe der Führhundhalter und Vorstandsmitglied Dieter Heeger erreichen Sie unter (040) – 5000750.

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

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