Kritik an Reformplänen: Verband warnt vor Nachteilen für behinderte Kinder
Die geplante Reform der Kinder- und Jugendhilfe stößt auf scharfe Kritik beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV). Anlass ist eine Verbändeanhörung am 27. April zum Entwurf eines „Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe“ (1. KJHSRG), den das Bundesjugendministerium vorgelegt hat.
Der DBSV spricht von einem „Frontalangriff auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen“. Nach Einschätzung des Verbandes drohe die Reform, zentrale Ansprüche auf individuelle Unterstützung erheblich einzuschränken. „Kinder und Jugendliche sollen massiven Sozialabbau zu spüren bekommen“, sagte DBSV-Justiziarin Christiane Möller.
Ziel der Reform ist es, Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen bis 2028 im Sozialgesetzbuch VIII zu bündeln. Ursprünglich sollte dies der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und mehr Inklusion dienen. Laut DBSV könnte die aktuelle Fassung jedoch das Gegenteil bewirken: Individuelle Rechtsansprüche auf Assistenzleistungen sollen künftig nur noch eingeschränkt gelten, während pauschale „infrastrukturelle Bildungsangebote“ Vorrang erhalten.
Der Verband warnt, dass wichtige Fragen ungeklärt bleiben – etwa zur konkreten Ausgestaltung dieser Angebote und zu deren Finanzierung. Dadurch drohe eine Verschlechterung der Teilhabechancen. Bereits heute hänge die Unterstützung stark vom Wohnort ab; diese Ungleichheit könnte sich weiter verschärfen.
Auch geplante Regelungen zur Kostenbeteiligung stoßen auf Kritik. Eltern von Kindern mit Behinderungen könnten künftig stärker finanziell belastet werden, etwa durch zusätzliche Beiträge im Bildungsbereich.
Probleme sieht der DBSV zudem beim Übergang ins Erwachsenenleben: Ab dem 18. Geburtstag soll meist ein anderer Kostenträger zuständig sein. Dies könne insbesondere bei blinden und sehbehinderten Jugendlichen zu Unsicherheiten führen – etwa wenn notwendige Unterstützungsleistungen kurz vor dem Schulabschluss wegfallen.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Rechtsschutz: Künftig sollen Betroffene ihre Ansprüche vor Verwaltungsgerichten statt vor Sozialgerichten durchsetzen. Dies erschwere nach Ansicht des Verbandes die Rechtsdurchsetzung erheblich.
Schließlich befürchtet der DBSV, dass spezifische Bedarfe sehbehinderter Kinder in den Jugendämtern nicht ausreichend berücksichtigt werden. Es fehle sowohl an Fachkompetenz als auch an tragfähigen Strukturen.
Der Verband fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs. Ziel müsse es sein, individuelle Teilhabeansprüche zu sichern und auszubauen. Eine zukunftsfähige Kinder- und Jugendhilfe dürfe nicht zulasten von Kindern mit Behinderungen gehen, sondern müsse echte Chancengleichheit gewährleisten.
Der DBSV unterstützt zudem die Kampagne und Petition „Teilhabe ist Menschenrecht“, die sich gegen Leistungskürzungen richtet und eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einfordert.
Ansprechpartner
Melanie Wölwer
Pressesprecherin

