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Informationen zum Rundfunkbeitrag

Seit dem 1. Januar 2013 muss jeder Haushalt in Deutschland einen Rundfunkbeitrag bezahlen - auch blinde und sehbehinderte Menschen sind von dieser Pflicht nicht mehr befreit, sie zahlen einen ermäßigten Betrag. Die wichtigsten Fakten zur neuen Regelung hat der Beitragsservice des NDR zusammengefasst:

Wer kann eine Ermäßigung bekommen?
Eine Ermäßigung ist aus gesundheitlichen Gründen möglich - z.B. Sehgeschädigte mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis.
Hinweis: Bei Personen, die bisher aus gesundheitlichen Gründen befreit waren, ist deren Beitragskonto automatisch auf den ermäßigten Beitrag umgestellt worden. Sie erhalten im ersten Quartal 2013 eine Rechnung über den ermäßigten Beitrag.

Wie hoch ist der ermäßigte Beitrag?
5,99 Euro im Monat

Wer kann eine Befreiung bekommen?
Eine Befreiung ist nur aus finanziellen Gründen möglich. Befreit werden u.a.

  • Empfänger von Grundsicherung
  • Sozialhilfe-Empfänger
  • taubblinde Menschen
  • ALG II-Empfänger

Wo gibt es den Antrag auf Befreiung/Ermäßigung
Die Antragsformulare gibt es zum Beispiel

Wie können Sie die Befreiung/Ermäßigung beantragen?
Den Antrag bitte ausfüllen und unterschreiben. Fügen Sie bitte den erforderlichen Nachweis bei. Ein Nachweis ist z.B.

  • der Sozialhilfebescheid
  • der ALG II-Bescheid
  • der Schwerbehindertenausweis mit RF-Vermerk

Wichtig: Der aktuelle Bescheid muss in beglaubigter Kopie oder als Original eingereicht werden. Einige Behörden stellen auch spezielle Bescheinigungen für eine Befreiung/Ermäßigung aus.

Wann beginnt die Befreiung/Ermäßigung?
Die Befreiung oder Ermäßigung gilt ab dem Leistungsbeginn, der auf dem Bescheid steht.

Gilt die Befreiung/Ermäßigung für den Partner?
Sie gilt für den Ehepartner und einen eingetragenen Lebenspartner.

Wohin wird der Antrag gesendet?
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

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