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HmbBGG: BSVH richtet Forderungen an Staatsrat Jan Pörksen

Am 15. Oktober nahm die 1. Vorsitzende des BSVH, Angelika Antefuhr, gemeinsam mit dem Geschäftsführer Heiko Kunert und Karsten Warnke, Beauftragter des Vereins für Barrierefreiheit, einen Termin bei Staatsrat Jan Pörksen in der Senatskanzlei der Stadt Hamburg wahr. Inhalt des Gesprächs war der vorliegende Entwurf des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes, kurz HmbBGG. Ebenfalls bei dem Termin dabei waren Jörn Riedel, stellvertretender Leiter des Amtes für IT und Digitalisierung (ITD), Dr. Ulrike Klocke, zuständig für Recht und die Bund-Länder-Zusammenarbeit im ITD und die Ansprechpartnerin für das Behindertengleichstellungsgesetz in der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Silke Drews. Angelika Antefuhr überreichte dem Staatsrat eine Resolution der ver.di Personalrätekommission.

Der BSVH hatte seine Kritik am vorliegenden Entwurf für die Novellierung des Gesetzes mehrfach zum Ausdruck gebracht. Insbesondere der Paragraf 11, der sich auf die barrierefreie Informationstechnik bezieht, steht dabei im Vordergrund. Der Gesetzentwurf bleibt bisher weit hinter Regelungen des Bundes und anderer Bundesländer zurück. „Diese müssen ohne Einschränkung auch für Hamburg gelten, damit Beschäftigte mit Behinderung nicht benachteiligt und in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt werden“ erklärt die 1. Vorsitzende des BSVH, Angelika Antefuhr. Sie ist selbst als Personalrätin und Schwerbehindertenvertreterin in der Behörde für Kultur und Medien beschäftigt und kennt praktisch auftretende Barrieren, wenn neue IT-Systeme eingerichtet werden. Diese seien dann für sie als blinde Beschäftigte nicht immer barrierefrei nutzbar.

Staatsrat Pörksen und Jörn Riedel verwiesen auf die „Verwaltungsvorschriften zur transparenten und kostenstabilen Umsetzung von IT-Projekten (VV IT-Projekte)“ vom 30. April 2019, die die Barrierefreiheit von IT-Anwendungen festlegt. Heiko Kunert, Geschäftsführer des BSVH, findet die Lösung nicht angemessen. „Die Zugänglichkeitsanforderungen der EU müssen auch für IT-Anwendungen innerhalb der öffentlichen Verwaltung Hamburgs gelten,“ so Kunert. „Die Verwaltungsvorschrift ist vollkommen unzureichend und schafft nicht die vom BSVH geforderte Rechtssicherheit. Zudem wäre es auch politisch ein starkes Signal, wenn Hamburg dem Thema endlich Gesetzesrang einräumte, so wie es der Bund und andere Bundesländer bereits getan haben.“

Angelika Antefuhr überreichte eine Resolution, die von den Teilnehmenden der Personalrätekommission der Gewerkschaft ver.di am 14. Oktober einstimmig verabschiedet wurde. Diese verlangt ebenfalls eine „Verpflichtung aller öffentlichen Stellen der FHH zur barrierefreien IT-Gestaltung“. Die Kommission fordert darin gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der FHH, der Hamburger LAG für behinderte Menschen und dem Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg von Senat und Bürgerschaft, die Regelungen aus dem § 12a des Bundes-BGG in das HmbBGG zu übernehmen. „Eine Übernahme dieser Regelung aus dem Bundesgesetz stellt sicher, dass auch für behinderte Menschen, die von der Stadt Hamburg beschäftigt werden, die Zugänglichkeit von IT-Anwendungen gewährleistet ist,“ schließt Angelika Antefuhr ab, „Als öffentlicher Arbeitgeber hat der Senat darüber hinaus eine besondere Verpflichtung, behinderte Menschen zu beschäftigen. Dies heißt auch, dass er neue digitale Arbeitsplätze für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigung schaffen muss.“

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
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m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

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