BSVH erarbeitet Handlungsempfehlung zu Elektrorollern
Seit einem Jahr sind Elektrokleinstfahrzeuge, sogenannte E-Roller oder E-Scooter, in Deutschland zugelassen. Seitdem stellen Sie ein großes Sicherheitsrisiko für blinde und sehbehinderte Menschen dar. Sie werden mitten auf dem Gehweg geparkt, blockieren die innere Leitlinie oder Leitstreifen. Immer wieder erreichen uns entsprechende Beschwerden.
Der BSVH hat in den letzten Monaten mehrfach auf seinen Social-Media-Kanälen auf Probleme aufmerksam gemacht und erste Gespräche mit Anbietern geführt. Darüber hinaus hat der Verein eine Handlungsempfehlung erarbeitet. In diesem Dokument werden die Problemfelder konkret benannt und mit Bildbeispielen dargestellt. Die Empfehlung richtet sich aber nicht nur an Anbieter, sondern soll auch Nutzerinnen und Nutzer sensibilisieren.
1. Das Abstellen auf Gehwegen
Problem:
Die E-Scooter befinden sich mitten auf dem Gehweg. Ein Mensch mit einer Seheinschränkung kann diese nicht auf Anhieb wahrnehmen und läuft Gefahr über die Roller zu fallen und sich zu verletzen.
2. Das Abstellen vor Ampelanlagen
Problem:
Durch das Abstellen vor einer Ampelanlage können Menschen mit einer Seheinschränkung nicht problemlos den Anforderungstaster betätigen. Dieser sorgt dafür, dass ein Signalton ertönt, sobald die Fußgängerampel auf grün schaltet. Ohne diesen Ton ist es für Menschen mit Seheinschränkung sehr schwer festzustellen, wann sie gefahrlos die Straße überqueren können.
3. Abstellen vor Eingängen
Problem:
Die E-Scooter stehen neben einem Eingang zu einem Geschäft. Ein Mensch mit einer Seheinschränkung, der das Geschäft betritt oder verlässt und sich an der Hauswand orientiert, läuft direkt in die Roller. Weicht er dem Hindernis aus, gelangt er in diesem Fall sogar auf die Radspur.
4. Abstellen an der inneren Leitlinie
Problem:
Menschen mit Seheinschränkungen orientieren sich an der inneren Leitlinie, also in der Regel an der Hauswand entlang. In diesem Beispiel finden sie dort den Auffindestreifen, der zur Querung führt. Werden E-Scooter an der inneren Leitlinie aufgereiht, laufen Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen direkt in die Fahrzeuge hinein.
Ein Betroffener, der die Querung zur Straße sucht, wird durch die Elektroroller von der Leitlinie abgelenkt und kann diese nicht mehr Auffinden, wenn er den Fahrzeugen ausweicht.
5. Abstellen auf Leitstreifen
Problem:
Die Leitstreifen sind für Menschen mit einer Seheinschränkung eine essenzielle Orientierungshilfe. Betroffene laufen daran mit ihrem Langstock entlang. Leitstreifen führen Betroffene beispielsweise von Ampeln an die innere Leitlinie oder signalisieren, wo ein Gehweg endet. Auf Leitlinien geparkte E-Scooter sind gefährliche Stolperfallen.
Lösungsvorschlag
All die oben geschilderten Probleme können vermieden werden, wenn es feste Abstellflächen für E-Scooter gibt. Wir empfehlen diese Stationen bei U- und S-Bahn-Stationen an freien Plätzen zu verorten, ähnlich wie bei Stationen für Leihfahrräder (Hamburg: StadtRad).
Die Abstellflächen sollten mit einem Trennstreifen vom Gehweg abgetrennt werden, wie das bei Fahrradstellplätzen mittlerweile schon üblich ist.
Die zugehörige App dürfte entsprechend nur das Abstellen an diesen Stationen zulassen. So wird vermieden, dass die E-Scooter an unpassenden Orten abgestellt werden, damit zu Barrieren werden und nicht nur blinde und sehbehinderte, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.
Solange es keine entsprechende Lösung gibt, müssen die oben beschriebenen Situationen beim Abstellen der E-Scooter unbedingt vermieden werden. Die Mitarbeiter sind entsprechend zu schulen.
Ansprechpartner
Melanie Wölwer
Pressesprecherin