Haftungsregeln für E-Roller verschärft
Berlin/DBSV - am 9. Juli hat der Bundestag neue Haftungsregeln für E-Roller beschlossen. Mit der Einführung einer Halterhaftung sowie einer Gefährdungshaftung für Fahrende wird eine langjährige Gesetzeslücke geschlossen - ein Erfolg, für den sich der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) seit Jahren eingesetzt hat. Für blinde und sehbehinderte Menschen bedeutet das eine wichtige Verbesserung: Wer über einen falsch abgestellten oder herumliegenden E-Roller stürzt, kann künftig leichter Schadensersatz geltend machen. Bislang scheiterte dies häufig daran, dass sie nicht nachweisen konnten, wer die "Stolperfalle" verursacht hatte.
Was sich durch das neue Gesetz ändert:
- Einführung einer Halterhaftung: Künftig haften die Halterinnen und Halter eines E-Rollers für Schäden, die durch ihr Fahrzeug entstehen, wenn es nicht gelingt, den eigentlichen Unfallverursacher zu belangen. Das heißt, man kann die Verleihunternehmen in Regress nehmen.
- Vermutetes Verschulden der Fahrenden: Fahrerinnen und Fahrer haften künftig, sofern sie nicht nachweisen können, dass sie den Unfall nicht verschuldet haben.
Ein wichtiger Schritt - aber noch nicht das Ziel
Für den DBSV sorgt das Gesetz für mehr Gerechtigkeit bei erlittenen Schäden. Es ist aber auch ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu mehr Barrierefreiheit. "Wir erwarten, dass die Verleihfirmen ihre Kundinnen und Kunden künftig stärker zur Einhaltung der Verkehrsregeln anhalten, denn Verstöße können für sie teuer werden", sagt Christiane Möller, Justiziarin des DBSV und ergänzt: "Das bedeutet aber nicht, dass wir uns jetzt zurücklehnen können. Die notwendige Sicherheit und Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen wird es erst geben, wenn verbindlich festgelegte, vom Gehweg getrennte Abstellflächen für E-Roller gesetzlich vorgeschrieben werden. Dafür werden wir uns weiterhin mit Nachdruck einsetzen."
Ansprechpartner
Melanie Wölwer
Pressesprecherin

