
Novellierung des Filmförderungsgesetzes
Der Bundestag befasst sich heute in erster Lesung mit dem siebten Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes, das zum 1. Januar 2014 in Kraft treten soll. Ein wesentliches Ziel der Gesetzesnovelle ist, die Teilhabe behinderter Menschen an geförderten Filmen zu verbessern. Zukünftig soll von jedem geförderten Film sowohl eine Fassung mit Audiodeskription für blinde und sehbehinderte Menschen als auch eine Fassung mit Untertiteln für hörgeschädigte Menschen produziert werden. Zudem sollen Kinos gefördert werden, um ihre Vorführräume barrierefrei modernisieren zu können.
Quelle: DBSV
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Melanie Wölwer
Pressesprecherin