
Wichtige Fragen und Antworten zur Corona-Schutzimpfung
Wer kann aktuell eine Corona-Schutzimpfung erhalten? Wie erfahre ich, wann ich dran bin? Wie komme ich zum Impfzentrum? Gibt es die Möglichkeit, priorisiert eine Impfung zu erhlaten, wenn meine individuelle Lage eine besondere Ausnahme erfordert? Die Menschen stellen sich derzeit viele Fragen zu den Corona-Impfungen. Wir haben die wichtigsten zusammengestellt.
Quelle: Fragen und Antworten zu Corona-Schutzimpfungen in Hamburg auf www.hamburg.de
Wer kann aktuell in Hamburg die Corona-Schutzimpfungen erhalten?
(Stand: 3. März 2021 12:30 Uhr)
Die Corona-Schutzimpfungen haben in Hamburg am 27. Dezember 2020 begonnen. Sie werden gemäß der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 aktuell dem Personenkreis mit höchster Priorität (§ 2) und ausgewählten Personen- und Berufsgruppen der Kategorie "hohe Priorität" angeboten.
Innerhalb dieser Priorisierung werden derzeit durch mobile Impfteams die Schutzimpfungen für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und in Servicewohneinrichtungen mit Bewohnerinnen und Bewohnern über 80 Jahren ermöglicht.
Hinzu kommen Beschäftigte in der ambulanten Pflege, die über ihre Arbeitgeber zur Terminvergabe informiert wurden. Schutzimpfungen werden außerdem für Beschäftigte in Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten sowie deren Praxispersonal, Beschäftigte im Krankentransportbereich und Polizei- und Ordnungskräften mit einem wegen ihrer Tätigkeit besonders hohem Infektionsrisiko angeboten. Zudem sind nun auch Beschäftigte im Rettungsdienst, Beschäftigte im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD), Hebammen, Logopädinnen und Logopäden sowie Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung, die in den Einrichtungen Kontakt mit Kindern haben, sowie Tagespflegepersonal (Tagesmütter und Tagesväter) impfberechtigt.
Hamburgerinnen und Hamburger, die über 80 Jahre alt sind, wurden postalisch über ihre Impfberechtigung informiert und können telefonisch unter 116 117 oder online Termine im Zentralen Impfzentrum zu vereinbaren. Es besteht keine Möglichkeit, über andere Wege einen Impftermin zu erhalten. Die Verfügbarkeit der Impftermine richtet sich nach der Verfügbarkeit des Impfstoffes und kann daher zurzeit eingeschränkt sein.
Wie erfahre ich, wann ich geimpft werde?
(Stand: 4. März 2021 11:45 Uhr)
Sie müssen sich vorerst nirgends melden! Bitte beachten Sie, dass Personen mit höchster Priorität zeitnah durch die Stadt informiert werden. Alle weiteren Gruppen, die impfberechtigt sind, werden über ihre Arbeitgeberin oder ihren Arbeitgeber, ihre Arztpraxis oder ihre Einrichtung informiert, in der sie leben. Alle weiteren Gruppen werden in den kommenden Wochen rechtzeitig darüber informiert, wenn sie eine Schutzimpfung erhalten können.
Kann mich jemand in das Impfzentrum begleiten, wenn ich Unterstützung benötige?
(Stand: 14. Januar 2021 18:00 Uhr)
Grundsätzlich ist das Betreten des Impfzentrums nur mit einem Termin für zu impfende Personen zulässig. Wenn Sie allerdings Unterstützung benötigen, können Sie eine Person benennen, die Sie in das Impfzentrum begleiten kann. Sie müssen die Begleitperson nicht vorab anmelden. Die von Ihnen benannte Person erhält am Einlass eine entsprechende Kennzeichnung. Bitte beachten Sie, dass Sie sich im Impfzentrum gemeinsam bewegen und es gemeinsam wieder verlassen. Für die Begleitperson kann keine Impfung angeboten werden.
Was kann ich tun, wenn ich nicht selbstständig oder mit privater Hilfe ins Corona-Impfzentrum kommen kann?
(Stand: 3. März 2021 14:30 Uhr)
Für Hamburgerinnen und Hamburger über 80 Jahren, die für ihren Impftermin nicht selbstständig oder mit einer Begleitperson in das Corona-Impfzentrum kommen können, gibt es die Möglichkeit, einen Transport durch das DRK oder per Taxi zum Corona-Impfzentrum zu vereinbaren. Voraussetzung dafür ist ein bereits vereinbarter Termin für eine Corona-Schutzimpfung. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Hilfen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität".
Was kann ich tun, wenn ich mich impfen lassen möchte, aber mein zu Hause nicht verlassen kann?
(Stand: 1. März 2021 12:00 Uhr)
Wer eine direkte Information von der Stadt erhalten möchte, kann auf der Internetseite "Hilfe für Menschen mit eingeschränkter Mobilität" den Behörden das Interesse an weiteren Informationen und eine Kontaktmöglichkeit hinterlegen. In dem Online-Formular können Angehörige oder Vertraute der immobilen Personen die entsprechenden Angaben machen.
Was ist mit älteren oder beeinträchtigten Personen, die ins Impfzentrum kommen, aber nicht lang stehen können?
(Stand: 7. Januar 2021 18:30 Uhr)
Für ältere oder beeinträchtigte Personen stehen im Impfzentrum in den Messehallen bei Bedarf Rollatoren und Rollstühle bereit.
Kann ich meinen Blindenführhund oder ausgebildeten Assistenzhund zur Impfung mitnehmen?
(Stand: 14. Januar 2021 18:00 Uhr)
Ja, er kann Sie auch im Impfzentrum begleiten. In die Impfkabine selbst werden Sie nur von medizinischem Fachpersonal begleitet. Ihr Hund kann aber vor der Impfkabine warten.
Ich lebe in einer Wohneinrichtung der Eingliederungshilfe. Muss ich mich zur Impfung anmelden oder etwas veranlassen?
(Stand: 23. Februar 2021 12:00 Uhr)
Zeitnah finden die Impfungen der höchsten Priorität in den Wohneinrichtungen, besonderen Wohnformen und Wohngruppen mit Assistenz der Eingliederungshilfe statt. Dieses gilt soweit dort auch pflegebedürftige Personen leben. Für die konkrete Terminplanung wird sich vorab im Auftrag der Sozialbehörde der Leitstand des Deutschen Roten Kreuz (DRK) für die Vorabsprache direkt bei der Einrichtung melden. Das DRK steht dann auch zuvor für Fragen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum aktuellen Stand an Ihre Einrichtung. Wenn vorhanden, halten Sie Ihren Impfausweis bereit. Die Einrichtung kommt, sobald das DRK Kontakt aufgenommen hat, auf Sie als Bewohnende oder auf Ihre rechtliche Betreuung mit Aufklärungsbogen und Einwilligungserklärung zu.
Kann ich die Fahrtkosten erstattet bekommen, wenn für mich Kosten für die Fahrt ins Impfzentrum Messehallen angefallen sind?
(Stand: 29. Januar 2021 14:15 Uhr)
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Fahrten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Dies können unter bestimmten Voraussetzungen auch Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung sein. Für die Corona-Schutzimpfungen bedeutet das, dass nur dann Fahrkosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, wenn die Person eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
Schwerbehinderten werden die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) haben
oder die Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 3, 4 oder 5 vorliegt. Bei Personen mit Pflegegrad 3 muss zusätzlich die dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung durch sowohl somatische als auch kognitive Ursachen ärztlich festgestellt und bescheinigt werden.
Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Krankenkasse.
Hinweis: Für Hamburgerinnen und Hamburger über 80 Jahren, die für ihren Impftermin nicht selbstständig oder mit einer Begleitperson in das Corona-Impfzentrum kommen können, gibt es die Möglichkeit, einen kostenlosen Hin- und Rücktransport durch das DRK zum Corona-Impfzentrum zu vereinbaren. Daher ist für diese Personengruppe eine nachträgliche Erstattung der Fahrt durch die Krankenkassen nicht vorgesehen.
Weitere Informationen dazu im Artikel Shuttleservice zum Impfzentrum
Gibt es eine Möglichkeit, priorisiert eine Impfung zu erhalten, wenn die individuelle Lage eine besondere Ausnahme erfordert?
(Stand: 5. März 2021 16:45 Uhr)
Grundsätzlich sind keine Ausnahmen vorgesehen. Da nur begrenzt Impfstoff verfügbar ist, muss priorisiert werden, für wen Schutzimpfungen zuerst gewährt werden. Wer einen Anspruch auf eine Schutzimpfung hat, ist in der Coronavirus-Impfverordnung (ImpfVO) geregelt. Dort werden mit höchster und hoher Priorität Schutzimpfungen für Personen vorgesehen, die aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes ein deutlich erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, sowie für Personen, die solche Personen behandeln, betreuen oder pflegen. Bestimmte Vorerkrankungen zählen dabei als Grund für eine Priorisierung. Grundlage hierfür ist neben der ImpfVO die unabhängige, wissenschaftliche Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Corona-Impfung. Die Krankheitsbilder, die dazu zählen, sind in der Verordnung unter Paragraph 3 dargestellt. Es ist ein ärztliches Zeugnis nötig, um die Berechtigung nachzuweisen. Es kann dann ein Termin vereinbart und eine Schutzimpfung durchgeführt werden, wenn die Personengruppe der Menschen mit Vorerkrankungen aufgerufen ist. Nur sofern die individuelle Lage in der Verordnung beziehungsweise Priorisierung nicht bereits berücksichtigt ist, kann eine Ausnahme geprüft werden. Dafür ist ein formloser Antrag und eine entsprechende ärztliche Bescheinigung, die durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt ausgestellt werden kann, an corona-impfung@soziales.hamburg.de zu senden. Diese werden in der Sozialbehörde nach den Voraussetzungen der ImpfVO geprüft. Die Entscheidung erfolgt aufgrund ärztlicher Expertise.
Weitere Fragen und Antworten zur Corona-Schutz-Impfung finden Sie auf www.hamburg.de
Ansprechpartner
Melanie Wölwer
Pressesprecherin
