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Fallbeispiele für Blindengeld-Ungerechtigkeiten gesucht

Bei momentaner Gesetzeslage kann ein Wechsel des Wohnorts dazu führen, dass die monatliche Blindengeldleistung sich halbiert. In einigen Bundesländern erhalten bestimmte blinde Menschen keinerlei Blindengeldleistungen, das betrifft beispielsweise Heimbewohner in Brandenburg. Und für hochgradig sehbehinderte Menschen ist nur in sechs Bundesländern überhaupt ein Nachteilsausgleich vorgesehen. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) sucht deshalb Menschen, die unter den teilweise absurden Ungerechtigkeiten des Blindengeldsystems zu leiden haben.

Der DBSV bereitet sich damit auf das parlamentarische Verfahren zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) vor. Um auf die zahlreichen Mängel des Gesetzentwurfes hinzuweisen, braucht er Fallbeispiele und da kommen Sie ins Spiel. Gesucht werden Menschen, die unter dem Bundesteilhabegesetz zu leiden hätten, wenn sich am Entwurf nichts ändert.

Sind Sie in den letzten Monaten oder Jahren umgezogen und mussten eine Kürzung Ihrer monatlichen Unterstützung in Kauf nehmen? Oder planen Sie einen Umzug, der entsprechende negative Konsequenzen hätte? Bitte schildern Sie Christiane Möller vom DBSV-Rechtsreferat Ihren Fall - Stichworte genügen - und teilen Sie ihr mit, wie man Sie erreichen kann. Ihre personenbezogenen Daten werden selbstverständlich geschützt. SollteIhr Beispiel als besonders wichtig beurteilt werden, bespricht der DBSV eine mögliche Veröffentlichung mit Ihnen.

Kontakt

DBSV-Rechtsreferat Christiane Möller, Tel.: 0 30 / 28 53 87-165, E-Mail: c.moeller@dbsv.org

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

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