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Euro Low-Vision Song Contest: DBSV sucht Musiker*innen

Gemeinsam mit VIEWS International organisiert der DBSV-Jugendclub einen Musikwettbewerb für Musikerinnen und Musiker aus Europa. Das Finale des Euro Low-Vision Song-Contests (ELSC) findet als Online-Show am Freitag, den 21. Mai 2021 statt.

Für die deutsche Vorauswahl, die ebenfalls als Online-Show am 7. Mai passieren wird, können sich seheingeschränkte Musikschaffende mit ihrem Song bis zum 23. April bewerben. Wenn zu viele Einsendungen eingehen, trifft der DBSV für den deutschen Vorentscheid eine Auswahl.

Die Online-Show - sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene - wird auf Zoom durchgeführt und auf Youtube gestreamt. Nach der Präsentation aller Beiträge findet ein Online-Voting statt und der Siegerbeitrag wird geehrt.

Teilnahmebedingungen

  • Der Song muss Gesang haben – soll also nicht rein instrumental sein.
  • Autor des Textes oder der Musik muss eine Person mit Seheinschränkung sein, und unter den Interpreten muss mindestens eine Person mit Seheinschränkung sein.
  • Der Song muss von den Einreichenden selbst stammen.
  • Es gibt keine Altersbegrenzung.
  • Die Songs dürfen aus allen Stilrichtungen sein.
  • Der Song darf höchstens 4 Minuten lang sein bzw. muss auf diese Länge ausgeblendet werden.
  • Der Song muss als Video eingereicht werden oder als Audio-Datei ergänzt durch Fotos.
  • Die Einreichenden stimmen mit ihrer Bewerbung allen Teilnahmebedingungen des Contests zu.
  • Die Einreichenden stimmen im Fall ihrer Auswahl zu, dass ihr Audio-, Video- und Fotomaterial im Internet   übertragen und veröffentlicht wird und stehen sowohl für die deutsche Auswahlshow als auch ggf. für das europäische Finale am 21. Mai für ein kurzes Live-Interview zur Verfügung.
  • Für alle Bereiche und Etappen des ELSC ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Die Bewerbungen sollen Folgendes enthalten

  • Video- oder Audio-Datei des eingereichten Songs und ggf. ergänzende Fotos von den Musizierenden, z.B. Dingen, die zum Song passen oder der Stadt, aus der die Einreichenden kommen.
  • Angabe der für die Einreichung hauptverantwortlichen Person mit Vor- und Nachnamen, Adresse, E-Mail, Telefonnummer und ggf. Website.
  • Liste aller Beteiligten mit Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Funktion bzgl. des Songs und ob jeweils eine Seheinschränkung vorliegt.
  • Versicherung der für die Einreichung hauptverantwortlichen Person, dass alle Beteiligten von der Einreichung wissen, damit einverstanden sind und alle Teilnamebedingungen akzeptieren.

Kunstschaffende zur Gestaltung der Siegertrophäe gesucht

Der DBSV lädt außerdem Künstlerinnen und Künstler mit Seheinschränkung ein, eine Trophäe für den ELSC zu entwerfen.

Die Trophäe soll möglichst die Abmessungen 30 x 30 x 30 cm nicht überschreiten und für etwaige weitere Song Contests reproduzierbar sein.

Bitte senden Sie Ihren Vorschlag mit Angaben des Materials, einer genauen Beschreibung Ihrer Trophäe, wenn machbar einer Skizze oder einem Modell sowie evtl. einem Namen der Trophäe bis zum 20. März per Mail an a.rollet@dbsv.org Falls Ihr Vorschlag ausgewählt wird, benötigt der DBSV die Fertige Trophäe bis zum 21. Mai und das Recht, die Trophäe ggf. auch künftig für den ELSC zu verwenden. Für die ausgewählte Trophäe kann zwar kein Honorar gezahlt werden, aber eine Aufwandsentschädigung von 300 €.

Weitere Infos unter https://www.dbsv.org/ilsc.html

Rückfragen und Bewerbungen per Mail an Alice Rollet, E-Mail: a.rollet@dbsv.org

Der Zeitplan im Überblick

20.3.: Einreichungsfrist für Gestaltungsvorschläge für die Siegertrophäe

23.4.: Einreichungsfrist für Songs aus Deutschland an den DBSV-Jugendclub

7.5.: Deutsche Vorauswahl-Show live gestreamt auf YouTube und Frist für die Vorauswahl in allen Teilnehmerländern

21.5.: Großes europäisches Finale live gestreamt auf YouTube

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

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