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Erste Hürde für Erhöhung des Pauschbetrages genommen

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages für die Erhöhung des Behindertenpauschbetrages Ende Oktober hat das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzesvorhaben die erste wichtige gesetzgeberische Hürde genommen, wie Kobinet Nachrichten berichtet. Wenn der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmt, können die neuen Regelungen ab 1. Januar 2021 gelten.

"Die Verdopplung des Behindertenpauschbetrages ist ein wirklich gutes Signal für alle einkommenssteuerpflichtigen Menschen mit Behinderungen. Die überfällige Anhebung setzt eine langjährige Forderung des SoVD um. Wir haben wiederholt betont, dass die seit 45 Jahren fast unveränderten Beträge längst nicht mehr die tatsächliche Lohn- und Preisentwicklung abbilden. Erleichternd wirken zudem die Einführung einer behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale und die Streichung zusätzlicher Anspruchsvoraussetzungen für den Erhalt eines Behindertenpauschbetrages bei einem Grad der Behinderung (GdB) kleiner als 50. Die Verbesserungen beim Pflegepauschbetrag zugunsten pflegender Angehöriger setzen positive Signale, die gerade in Zeiten der Pandemie ermutigend wirken können", erklärte der Präsident des Sozialverband Deutschland (SoVD) Adolf Bauer. Leider sei die automatische Dynamisierung des Behindertenpauschbetrages nicht gelungen. Der SoVD werde daher alles in seiner Kraft Stehende tun, damit bis zur nächsten Anpassung nicht erneut fast ein halbes Jahrhundert verstreicht.

Auch vonseiten der LIGA Selbstvertretung kam Zustimmung zum vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf. Der Zusammenschluss von Selbstvertretungsorganisationen hatte sich zwar auch eine Dynamisierung der Pauschbeträge gewünscht, bedankte sich aber ausdrücklich beim Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Jürgen Dusel, der für die Regelungen schon seit längerem gekämpft hat. Während seiner zweiten Rede vor dem Deutschen Bundestag betonte Jürgen Dusel, dass viele behinderte Menschen von den erhöhten Sätzen profitieren werden, was ein Stück mehr soziale Gerechtigkeit schaffe. Zudem verwies er darauf, dass Behindertenpolitik in erster Linie Politk für Menschen ist und damit alle Ressorts betrifft. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie betonte Jürgen Dusel die Wichtigkeit von Inklusion, denn die Behindertenrechtskonvention sei keine Schönwetterpolitik, die nur greife, wenn es uns gut gehe.

Quelle: www.kobinet-nachrichten.de

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