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Ernüchterndes Fazit nach Sitzung des Sozial­ausschusses

Vertreter des BSVH mit Plakaten vor der Ausschussitzung. Mit dabei: die 1. Vorsitzende, Angelika Antefuhr, Geschäftsführer Heiko Kunert, der Beauftragte für Barrierefreiheit, Karsten Warnke sowie bei der Stadt Hamburg beschäftigte Vereinsmitglieder

Vertreter des BSVH mit Plakaten vor der Ausschussitzung
Foto: © BSVH

Am gestrigen Dienstagabend nahmen Vertreter des BSVH an der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration der Hamburgischen Bürgerschaft teil. Sie protestierten gegen Paragraf 10 des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (HmbGGbM). Dieser regelt die Barrierefreiheit in der Informationstechnologie. Aus Sicht des BSVH blockiert der Senat mit dem verabschiedeten Entwurf die Festlegung wichtiger Anforderungen an die barrierefreie IT für schwerbehinderte Beschäftigte in der Hamburger Verwaltung. Dies hatte der Verein zuvor in einer Stellungnahme deutlich gemacht. Nach der Sitzung zeigten die Vertreter des BSVH weiterhin Unverständnis. Geschäftsführer Heiko Kunert sagte im Anschluss: „Die Sitzung war sehr ernüchternd und die Antworten der Senatsvertreter auf die Fragen der Abgeordneten mehr als unbefriedigend. Ich habe kein sachliches Argument dafür gehört, warum unsere wesentlichen Forderungen nicht schon jetzt in den Paragrafen 10 eingebaut wurden“, so Kunert.

Die 1. Vorsitzende des BSVH, Angelika Antefuhr ergänzt: „Unsere wesentlichen Forderungen wurden nicht einmal benannt, der Ausschuss hat sich eher mit dem Verfahren der Beschlussfassung beschäftigt. Auch dies war ein entscheidender Kritikpunkt unserer Stellungnahme, dass der Paragraf in einem Hauruck-Verfahren beschlossen wurde“, so Antefuhr. „Es gibt also ein kleines Fünkchen Hoffnung, dass man durch Information und Stellungnahmen als Verband noch etwas erreichen kann und wir nun im weiteren Verfahren Einfluss auf die wesentlichen Punkte nehmen können.“

Karsten Warnke, Beauftragter für Barrierefreiheit des BSVH: „Wir können nicht hinnehmen, dass in der Hamburgischen Gesetzgebung keine Anforderungen für Beschäftigte mit Behinderung in der öffentlichen Verwaltung vorhanden sind“, so Warnke. „Die Landesregierungen in Bremen und in Niedersachsen sowie der Bund haben es vorgemacht, dass die Regelungen zur barrierefreien Informationstechnik auch für Menschen mit Behinderungen in der Verwaltung zu gelten haben.“

Hintergrund:

Nach Vorgabe der Europäischen Union ist der Senat gehalten, technische Anforderungen für die barrierefreie Gestaltung der Informationstechnik sowie deren Überwachung in Landesrecht umzusetzen. Diese Pflicht gilt auch gegenüber den Beschäftigten der Hamburger Verwaltung! Für Menschen, die technische Hilfen zur Computer-Nutzung benötigen, ist eine barrierefreie Gestaltung Grundvoraussetzung, um auf digitale Informationen am Arbeitsplatz zugreifen zu können. Dies betrifft nicht nur die Bürgerinnen und Bürger.

Insbesondere blinden und sehbeeinträchtigten Beschäftigten droht ohne Einhaltung der barrierefreien Vorgaben im Zuge zunehmender Digitalisierung der Verlust von Beschäftigungsmöglichkeiten. Schwerbehinderte Beschäftigte können aufgrund von IT-Barrieren viele Tätigkeiten am Arbeitsplatz schon heute nicht oder nur mithilfe zusätzlicher Arbeitsassistenz ausüben. Bewerber finden keine Anstellung, weil ihnen der Zugang zum Arbeitsmarkt von IT-Barrieren verwehrt wird.

Seit Jahren kämpfen Interessenvertretungen dafür, bereits bei der Planung, Ausschreibung und Beschaffung von Fachanwendungen die Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Die Verantwortlichen in Dienststellen, Behörden und im Senatsamt waren bisher kaum bereit, auf die Forderungen einzugehen. Der BSVH fordert den Senat auf, nun endlich Regelungen zu schaffen, damit die Beschäftigten mit Behinderungen nicht den Anschluss an die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung verlieren.

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

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