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Elektro­mobilität in Hamburg: Gespräch mit Finanz­senator Andreas Dressel

V.l Heiko Kunert, Geschäftsführer des BSVH, Finanzsenator Dr. Andreas Dressel und der 2. Vorsitzende des BSVH, Ingo Dreher vor der Finanzbehörde

V.l Heiko Kunert, Geschäftsführer des BSVH, Finanzsenator Dr. Andreas Dressel und der 2. Vorsitzende des BSVH, Ingo Dreher vor der Finanzbehörde

Am Donnerstag, den 21. März sprachen der 2. Vorsitzende des BSVH, Ingo Dreher und Geschäftsführer Heiko Kunert mit Finanzsenator Andreas Dressel über das Thema Elektromobilität. Der Verein fordert, dass Elektro und Hybridfahrzeuge, die von der Verwaltung und den Betrieben des ÖPNV betrieben werden, mit einem AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) aus- oder nachgerüstet werden. Außerdem soll die Ausstattung mit dem akustischen Warngeräusch im Vergaberecht der Hansestadt Hamburg als Zuschlagskriterium bei der Beschaffung von E-Fahrzeugen festgeschrieben werden, so der BSVH.

Die Hansestadt Hamburg, städtische Betriebe und der ÖPNV investieren derzeit massiv in Elektro- und Hybridfahrzeuge. Dies betrifft neben den Bussen im Linienverkehr auch Fahrzeuge der Verwaltung, der Polizei oder Entsorgungsfahrzeuge. Alleine die Hochbahn will in den nächsten beiden Jahren weitere 50 Elektrobusse anschaffen. Hamburg sieht sich als Innovationsstadt, was Elektromobilität betrifft. Die sehr leisen Fahrzeuge stellen jedoch ohne ein akustisches Warngeräusch eine große Unfallgefahr dar. Fußgänger können ein elektrisch betriebenes Auto bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h erst akustisch wahrnehmen, wenn es weniger als acht Meter entfernt ist. Das entspricht einer Zeitspanne von eineinhalb Sekunden bis zum Aufprall. Laut Studien amerikanischer Verkehrsbehörden sind deshalb elektrische Fahrzeuge zu 37 Prozent öfter in Unfälle mit Fußgängern verwickelt, als ihre konventionell betriebenen Pendants. Gefährdet sind Kinder, Fahrradfahrer, ältere und unaufmerksame Verkehrsteilnehmende. Insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen sind im Verkehr dringend auf die Wahrnehmung von Fahrzeuggeräuschen angewiesen.

„Die Stadt Hamburg könnte hier mit gutem Beispiel voran gehen und den besonderen Unfallrisiken beim Betrieb von Elektrofahrzeugen schon jetzt verantwortungsvoll begegnen“, erklärt der Geschäftsführer des BSVH, Heiko Kunert. „Dazu ist es notwendig, dass ab sofort alle Fahrzeuge mit einem AVAS - und ohne einen Pausenschalter - aus- bzw. nachgerüstet werden“, so Kunert. Ingo Dreher, der 2. Vorsitzende des Vereins bekräftigt die Forderung und weist im Gespräch noch einmal auf die besonderen Gefahrensituationen insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen hin. Ein fehlender Sound verstößt auch gegen einen wichtigen Grundsatz der Barrierefreiheit, die Auffindbarkeit. Diese ist nur dann gegeben, wenn beispielsweise das Ankommen oder Halten eines Busses wahrgenommen werden kann.

„Wir sind beim Ausbau der Elektromobilität in Hamburg bereits ein gutes Stück vorangekommen“, erklärt Finanzsenator Andreas Dressel. „Und selbstverständlich müssen wir bei unseren Anstrengungen immer auch abwägen, wie wir die unterschiedlichen Strategien und Bedürfnisse sinnvoll vernetzen. Ich freue mich deshalb, dass wir dazu auch mit dem BSVH im konstruktiven Austausch sind und den Dialog fortsetzen werden.“ Alle Beteiligten verständigten sich darauf, insbesondere zu den Veränderungen im Vergaberecht und den Rahmenverträgen der Stadt mit Leasingunternehmen im Gespräch zu bleiben.

Hintergrundinformationen

AVAS

Ein Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ist ein künstliches Warngeräusch für Hybrid- und Elektrofahrzeuge. Dieses Geräusch ertönt bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h. Bei höheren Geschwindigkeiten sollen die Reifengeräusche ausreichen, um die heranfahrenden Fahrzeuge zu hören. Die Blinden- und Sehbehindertenverbände fordern ein AVAS bis zu einer Geschwindigkeit von 30 km/h. Außerdem dürfen die Fahrzeuge keinen Pausenschalter haben, mit dem das Geräusch abgeschaltet werden kann.

Hybrid- und Elektrofahrzeuge

Im Gegensatz zu reinen Elektrofahrzeugen, die ausschließlich über Elektromotoren angetrieben werden, haben Hybridfahrzeuge außerdem noch einen Verbrennungsmotor. Hybridfahrzeuge werden oft als Vorstufe zur reinen Elektromobilität bezeichnet.

Gesetzliche Regelung

Laut Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 müssen alle neu zugelassenen Hybrid- und Elektrofahrzeuge ab Juli 2021 ein AVAS haben, für neu zugelassene Fahrzeugtypen gilt das bereits ab Juli 2019. Dass es dieses Gesetz gibt, ist ein Erfolg der Blinden- und Sehbehindertenverbände.

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

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