Nachricht

„Elektrisch fahren tut hörbar gut!“

Elektrofahrzeuge versprechen saubere Luft und weniger Lärmbelästigung. Sie stellen jedoch für viele Verkehrsteilnehmende eine erhöhte Unfallgefahr dar. Darauf macht der BSVH anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (5. Mai) aufmerksam. Der Verein beteiligt sich damit an einer bundesweiten Aktion des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) unter dem Motto „Elektrisch fahren tut hörbar gut!“

Die Ablösung der lauten und stinkenden Verbrennungsmotoren durch elektrisch betriebene Fahrzeuge wird derzeit massiv vorangetrieben. Doch die sehr leisen Fahrzeuge stellen eine höhere Unfallgefahr dar. Dies belegen Studien aus den USA und Großbritannien. „Gefährdet sind insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen, die im Verkehr auf die Wahrnehmung von Fahrzeuggeräuschen angewiesen sind“, erklärt Heiko Kunert, Geschäftsführer des BSVH. „Aber auch für Kinder, Fahrradfahrer, ältere und unaufmerksame Verkehrsteilnehmende besteht ein Sicherheitsrisiko.“

Fußgänger können ein elektrisch betriebenes Auto bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h erst akustisch wahrnehmen, wenn es weniger als acht Meter entfernt ist. Das entspricht einer Zeitspanne von eineinhalb Sekunden bis zum Aufprall. Der DBSV und seine Landesverbände fordern deshalb den sofortigen Einbau eines künstlichen Warngeräuschs (AVAS – siehe unten) in Hybrid- und Elektrofahrzeuge, statt bis 2021 zu warten, wenn dies für alle neu zugelassenen Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben ist. Zum Auftakt der bundesweiten Aktionen wird der BSVH am Mittwoch, den 8. Mai Flugblätter verteilen und versenden.

Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) teilt die Sicherheitsbedenken des DBSV gegenüber lautlosen E-Kraftfahrzeugen: Bis ein Warngeräusch verpflichtend ist, gibt es eine Sicherheitslücke. Jeder Halter sollte sich dessen bewusst sein und schon jetzt ein AVAS einbauen lassen. Im öffentlichen Nahverkehr müssen Elektrofahrzeuge aus einem weiteren Grund hörbar sein: „Ein Bus, der lautlos ankommt und hält, ist von einem blinden Menschen nicht auffindbar und damit nicht barrierefrei“, so Heiko Kunert. Mehr Infos unter www.dbsv.org/emobi.html Die Erstellung des Faltblatts „Elektrisch fahren tut hörbar gut“ wurde unterstützt von der Aktion Mensch.

Hintergrundinformationen

AVAS

Ein Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ist ein künstliches Warngeräusch für Hybrid- und Elektrofahrzeuge. Dieses Geräusch ertönt bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h. Bei höheren Geschwindigkeiten sollen die Reifengeräusche ausreichen, um die heranfahrenden Fahrzeuge zu hören. Die Blinden- und Sehbehindertenverbände fordern ein AVAS bis zu einer Geschwindigkeit von 30 km/h. Außerdem dürfen die Fahrzeuge keinen Pausenschalter haben, mit dem das Geräusch abgeschaltet werden kann.

Gesetzliche Regelung

Laut Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 müssen alle neu zugelassenen Hybrid- und Elektrofahrzeuge ab Juli 2021 ein AVAS haben. Bei der Förderung der Bundesregierung für den Kauf von Elektrofahrzeugen werden die Kosten für ein AVAS berücksichtigt.  

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

Zurück