
Die Wiedervereinigung beim Blindengeld steht noch aus
25 Jahre nach der Wiedervereinigung liegen die Blindengeldleistungen der neuen Länder immer noch bei nur 73 % der Leistungen der alten Länder. Darauf weist der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) anlässlich des Tages der deutschen Einheit hin.
Die durchschnittliche Blindengeldzahlung beträgt in den alten Bundesländern 441 € monatlich, in den neuen Bundesländern nur 324 € (weitere Informationen unter www.blindengeld.dbsv.org). Der DBSV fordert deshalb angemessene Leistungen und gleiche Lebensbedingungen für blinde Menschen in ganz Deutschland."Blindsein ist in ganz Deutschland gleich – warum nicht auch das Blindengeld?", fragt DBSV-Präsidentin Renate Reymann. "Wir fordern, dass Bund und Länder im Rahmen des geplanten Bundesteilhabegesetzes endlich eine bundesweit einheitliche, gerechte Lösung schaffen!"
Hintergrundinformation zum Blindengeld
Wer blind ist, hat aufgrund dieser Behinderung besondere Ausgaben, beispielsweise um eine Haushaltshilfe zu bezahlen oder um sich Hilfsmittel anzuschaffen. Blinde Menschen bekommen als Nachteilsausgleich kein Geld aus der Pflegeversicherung, sondern das Blindengeld. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung des Bundeslandes, in dem man wohnt. Die Höhe der Unterstützung ist je nach Bundesland jedoch sehr unterschiedlich. Weitere Informationen unter: www.blindengeld.dbsv.org
Ansprechpartner
Melanie Wölwer
Pressesprecherin
