
Der Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht Positionspapier zur Mobilität in Hamburg
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz und das Personenbeförderungsgesetz verpflichten den Staat zur Schaffung von Rahmenbedingungen, die das Recht von Menschen mit Behinderungen auf selbstbestimmte Mobilität gleichberechtigt mit Anderen absichern.
Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen Hamburg ruft den Senat, den Hamburger Verkehrsverbund, die Verkehrsbetriebe und private Anbieter von Mobilitätsangeboten auf, dem Thema Barrierefreiheit höchste Priorität einzuräumen und zügig längst überfällige Maßnahmen umzusetzen. In seinem Positionspapier weist der Landesbeirat auf folgende elementare Punkte hin, welche eine Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am Hamburger Verkehrssystem erschweren oder sogar verhindern. Dazu zählen unter anderem Barrieren bei der generellen Nutzbarkeit und Erreichbarkeit z.B. von Haltestellen und Aufzügen, beim Kauf von Fahrkarten und in Notrufsituationen.
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Ansprechpartner
Melanie Wölwer
Pressesprecherin
