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Bundesteilhabegesetz - Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband kritisiert Referentenentwurf

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) kritisiert aktuelle Pläne der Bundesregierung und befürchtet eine massive Benachteiligung blinder, sehbehinderter und taubblinder Menschen. Anlass ist der Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes, der am Dienstag vorgestellt wurde. Das Gesetz tritt mit dem Anspruch an, die Lebenssituation behinderter Menschen mit einer Vielzahl von Maßnahmen zu verbessern, die ersten davon sollen zum Jahresbeginn 2017 in Kraft treten.

Der DBSV beanstandet eine gravierende Lücke im Entwurf: Es wurde versäumt, die Lebensbedingungen für blinde Menschen bundesweit anzugleichen. "Wie kann die Bundesregierung die Augen davor verschließen, dass blinde, hochgradig sehbehinderte und taubblinde Menschen je nach Wohnort völlig unterschiedliche Leistungen beziehen?", fragt DBSV-Präsidentin Renate Reymann. So bedeutet beispielsweise ein Umzug von Hessen nach Thüringen für einen blinden Menschen eine Kürzung der monatlichen Unterstützung um mehr als 50 Prozent.

Hauptkritikpunkt des Verbandes ist, dass die Blindenhilfe nach wie vor nur dann gewährt werden soll, wenn ein blinder Mensch die Voraussetzungen für Sozialhilfe erfüllt. Bei der Eingliederungshilfe dagegen sollen die strengen Regeln für die Anrechnung von Einkommen und Vermögen gelockert werden. "Während bei der einen Teilhabeleistung Verbesserungen geplant sind, wird die andere einfach ignoriert", konstatiert Renate Reymann. "Die blinden Menschen in Deutschland werden sich eine derartige Ungleichbehandlung nicht gefallen lassen!"

Am Freitag steht das Bundesteilhabegesetz auf der Agenda des DBSV-Verwaltungsrates. Der Verband plant, die genannten und weitere gravierende Kritikpunkte in einer Resolution zu thematisieren.

Mehr Infos unter www.blindengeld.dbsv.org und www.teilhabegesetz.dbsv.org

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

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