
Bundestagsabgeordnete befassen sich mit Kritik am neuen Behindertengleichstellungsgesetz
Morgen beginnen die Beratungen zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts in den Bundestagsausschüssen. Aus diesem Anlass hat die LIGA Selbstvertretung, der auch der DBSV angehört, zum Parlamentarischen Frühstück eingeladen. Im Mittelpunkt des Austauschs mit Abgeordneten aller Bundestagsfraktionen steht die Kritik, dass die Privatwirtschaft gesetzlich weiterhin nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet werden soll. Dass dies einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention darstellt, hat im Frühjahr 2015 auch der UN-Menschenrechtsausschuss im Rahmen der deutschen Staatenprüfung hervorgehoben. Zur Einbeziehung privater Anbieter in das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) hat das Forum behinderter Juristinnen und Juristen einen Vorschlag erarbeitet, der bei der morgigen Veranstaltung vorgestellt und mit den Parlamentariern diskutiert werden soll. Siehe:
www.isl-ev.de/attachments/article/1438/160302_Vorschlag_Private_BGG.pdf.
Der DBSV hat sich diesem Vorschlag angeschlossen und mahnt in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem DVBS (Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf) weitere dringend notwendige Reformen an:
Blinde und sehbehinderte Menschen nicht vom digitalen Fortschritt ausschließen Bei der Arbeitsagentur nach einem passenden Job suchen, eine Steuererklärung abgeben, eine Rentenauskunft einholen, Teilhabeleistungen beantragen - all dies ist blinden und sehbehinderten Menschen nur möglich, wenn die zum Einsatz kommenden Informations- und Kommunikationswege barrierefrei sind. Auch wenn die Internetseiten der Bundesbehörden diese Anforderungen heute schon erfüllen müssen, braucht es einen rechtssicheren Rahmen, der den barrierefreien Zugang zu allen digitalen Angeboten, also auch zu mobilen Anwendungen und Applikationen (Apps), ebenso einschließt wie elektronische Identifikationsnachweise und die elektronische Aktenführung. Verbindlich einzubeziehen sind dabei auch alle Privaten, die öffentliche Aufgaben ausführen. Beispiel: Der vom Bundesministerium der Justiz beauftragte Bundesanzeigerverlag, der das Bundesgesetzblatt veröffentlicht, bietet kein barrierefrei zugängliches digitales Format an und schließt damit blinde und sehbehinderte Menschen aus.
Bundesfachstelle stärken
Mit der Einrichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit wird einer langjährigen Forderung der Verbände behinderter Menschen Rechnung getragen. Ihr Wirkungskreis darf aber nicht auf die öffentliche Verwaltung begrenzt bleiben. Als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Herstellung von Barrierefreiheit muss die Fachstelle auch Wirtschaft, Verbänden und Zivilgesellschaft offenstehen. Darüber hinaus muss sie Projekte und Forschungsvorhaben initiieren und begleiten dürfen.
Zutrittsrechte mit Hilfsmitteln durchsetzen Der selbstverständliche Einsatz von Hilfsmitteln, zum Beispiel von Blindenführhunden, ist bisher nicht gewährleistet, sondern Anlass ständiger Diskussionen, Ausgrenzungen und verwehrter Zutrittsrechte, etwa zu Arztpraxen, Supermärkten und Museen. Zur Sicherung gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist eine gesetzliche Klarstellung erforderlich, dass Barrierefreiheit auch bedeutet, notwendige Hilfsmittel mitführen und einsetzen zu können. In einigen Landesbehindertengleichstellungsgesetzen ist dies bereits berücksichtigt.
Insgesamt kritisiert der DBSV, dass der Bundesregierung bei der Novellierung des Behindertengleichstellungsrechts die Gesamtstrategie fehlt. Barrierefreiheit betrifft alle Lebensbereiche und erfordert daher auch Änderungen in weiteren Gesetzen, etwa im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), im Personalausweis-, Signatur- und De-Mail-Gesetz oder im Verkehrsbereich.
Die vollständigen Stellungnahmen des DBSV zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (Gesetzentwurf der Bundesregierung und Referentenentwurf) finden Sie im Internet unter www.stellungnahmen.dbsv.org
Nach der ersten Lesung des Behindertengleichstellungsgesetzes am 17. März findet am 25. April 2016 die Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales statt. Hier hat DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke die Gelegenheit, als Sachverständiger zu sprechen. Nach der aktuellen Planung soll das novellierte BGG zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.
Ansprechpartner
Melanie Wölwer
Pressesprecherin