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Bürgerschaft beschließt HmbBGG – ein Fazit

Am vergangenen Mittwoch, den 18. Dezember, beschloss die Hamburgische Bürgerschaft die Novellierung des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (HmbBGG). In den vergangenen Wochen hatten die Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen (LAG) sowie der BSVH heftige Kritik am vorliegenden Entwurf geübt. Mit dem nun verabschiedeten Gesetz sind die Interessenvertretungen größtenteils zufrieden. Ein zentraler Punkte bleibt jedoch weiterhin hinter den Anforderungen an eine gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zurück.

„Wir begrüßen es sehr, dass wir die Regierungsfraktionen davon überzeugen konnten, einige wichtige Paragrafen im letzten Moment noch einmal anzupassen“, erklärt Heiko Kunert, Geschäftsführer des BSVH. LAG, BSVH und weitere Verbände hatten in den vergangenen Monaten mehrfach heftige Kritik an den vorliegenden Gesetzesentwürfen geübt und dies sowohl im Rahmen einer Senatsanhörung und Ausschusssitzungen, aber auch in persönlichen Gesprächen und zuletzt mit einem Offenen Brief deutlich gemacht.

Eine der zentralen Forderungen der Interessenvertretungen behinderter Menschen war die Einrichtung eines Partizipationsfonds, um beispielsweise Betroffenenverbände zur Begleitung von Gesetzgebungsprozessen und bei der aktiven Mitgestaltung inklusiver Maßnahmen zu unterstützen. „Dass dieser Partizipationsfonds nun doch im Gesetz verankert wurde, genauso wie die Einrichtung einer Schlichtungsstelle nach dem Vorbild der Bundesgesetzgebung ist ein wichtiges Zeichen dafür, dass Teilhabe und Einbindung behinderter Menschen in Hamburg ernst genommen werden“, so Kunert. Der Verein ist auch zufrieden mit weiteren Änderungen, die kurzfristig ins Gesetz geschrieben wurden, zum Beispiel im §7 „Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr“. Auch die Stärkung der Position der Senatskoordinatorin oder des Senatskoordinators für die Gleichstellung behinderter Menschen ist positiv zu bewerten.

In einem Paragrafen bleibt das Gesetz jedoch weiterhin deutlich hinter den Forderungen zurück. Die Zugänglichkeit von IT-Anwendungen in der Hamburger Verwaltung wird durch das verabschiedete Gesetz nicht sichergestellt. LAG, BSVH, betriebliche Interessenvertretungen und die Gewerkschaft ver.di hatten mehrfach auf die Konsequenz für Beschäftigte mit Behinderung hingewiesen. „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden haben weiterhin keinen Rechtsanspruch darauf, dass die europäischen Standards für barrierefreie Gestaltung der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) in ihrem Arbeitsbereich barrierefrei sind,“ erklärt Heiko Kunert. „Das ist ein Ergebnis, das wir so nicht hinnehmen können.“

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

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