BSVH begrüßt Ausnahmeregelung für Hilfsmittel bei geplantem Smart-Glasses-Verbot
Der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e. V. (BSVH) begrüßt ausdrücklich, dass bei den geplanten Einschränkungen für Smart Glasses in Hamburg Ausnahmen für Hilfsmittel vorgesehen sind, die medizinisch oder aufgrund einer Behinderung notwendig sind. Der Verein appelliert zugleich an Politik und Gesetzgeber, diesen Grundsatz bei allen künftigen gesetzlichen Regelungen zu Smart Glasses und vergleichbaren Technologien konsequent zu berücksichtigen.
Hintergrund sind die aktuellen Beratungen in der Hamburgischen Bürgerschaft über Einschränkungen für Smart Glasses mit Kamera- und Aufnahmefunktion. SPD und Grüne schlagen unter anderem vor, deren Nutzung in Schwimmbädern sowie im öffentlichen Nahverkehr einzuschränken. Dabei sollen notwendige Sehhilfen und behinderungsbedingt eingesetzte Hilfsmittel ausgenommen werden.
„Wir begrüßen sehr, dass die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung bei der Regelung von Anfang an mitgedacht werden“, sagt Heiko Kunert, Geschäftsführer des BSVH. „Der Schutz der Privatsphäre ist ein wichtiges Anliegen. Gleichzeitig dürfen gesetzliche Einschränkungen nicht dazu führen, dass Technologien verboten oder in ihrer Nutzung eingeschränkt werden, die Menschen mit Behinderung mehr Selbstständigkeit und Teilhabe ermöglichen.“
Gerade für blinde und sehbehinderte Menschen entwickeln sich handelsübliche Smart Glasses, wie das Modell von Ray Ban, zunehmend zu wertvollen Assistenzsystemen. Kameras in Verbindung mit Künstlicher Intelligenz können beispielsweise Texte erkennen und vorlesen, Gegenstände und die Umgebung beschreiben oder bei der Orientierung unterstützen. Auch die Verbindung zu sehenden Assistenzpersonen kann über solche Systeme ermöglicht werden. Funktionen, die für andere Nutzerinnen und Nutzer lediglich zusätzlichen Komfort bedeuten, können für Menschen mit Sehverlust einen erheblichen Gewinn an Selbstständigkeit darstellen.
Aus Sicht des BSVH muss deshalb bei jeder gesetzlichen Regulierung neuer Technologien geprüft werden, welche Auswirkungen sie auf Menschen mit Behinderung hat. Das gilt nicht nur für Smart Glasses, sondern grundsätzlich für digitale und KI-gestützte Assistenztechnologien.
„Neue technische Möglichkeiten bringen berechtigte Fragen zu Datenschutz und Persönlichkeitsrechten mit sich. Diese müssen wir lösen. Die Antwort darf aber nicht sein, Menschen mit Behinderung den Zugang zu Technologien zu erschweren, die Barrieren abbauen“, so Kunert. „Ausnahmen für behinderungsbedingt notwendige Anwendungen dürfen deshalb kein Sonderfall einzelner Regelungen sein. Sie müssen bei allen gesetzlichen Einschränkungen von Anfang an mitgedacht und rechtssicher ausgestaltet werden.“
Der BSVH sieht die im Hamburger Antrag vorgesehene Ausnahme daher als wichtiges Signal: Datenschutz und Teilhabe dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Beides muss bei der Regulierung neuer Technologien gemeinsam gedacht werden.
Ansprechpartner
Melanie Wölwer
Pressesprecherin

