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Audiodeskription muss in allen Kanälen verfügbar sein

Was nützt ein barrierefrei produzierter Film, wenn die Fassung mit Audiodeskription im Kino, auf DVD oder im Stream nicht zugänglich ist? Diese Lücke im Filmförderungsgesetz muss dringend geschlossen werden! Der DBSV hat aus diesem Grund eine umfangreiche Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes eingereicht.

Zentrales Anliegen: Die Pflicht zur Herstellung einer Filmfassung mit Audiodeskription ist gut, genügt allein aber nicht. Vielmehr müssen blinde und sehbehinderte Menschen tatsächlich Zugang zur Audiodeskriptionsfassung erhalten – im Kino über eine barrierefreie App, auf DVD oder im Stream direkt integriert.
Die gesamte Stellungnahme können Sie nachlesen unter

Stellungnahme des DBSV zum Filmförderungsgesetz

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

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