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Änderung der Blindengeld- und Blindenhilfesätze

Zum 01.07.2013 haben sich die Blindengeld – und Blindenhilfe-beträge erhöht. Diese Beträge sind gekoppelt an die Rentenbeträge, die ebenfalls um 0,25% erhöht wurden.

Übersicht der einkommensunabhängigen Blindengeldbeträge:

Blinde Erwachsene und Kinder = 479,92 €
Blinde Heimbewohner = 239,96 €
Blinde Menschen mit Pflegestufe 1 = 338,92 €
Blinde Menschen mit Pflegestufe 2+3 = 303,92 €

Übersicht der einkommensabhängigen Blindenhilfebeträge:

Blinde Erwachsene = 629,99 €
Blinde Jugendliche bis 18 Jahre = 315,54 €
Blinde Menschen mit Pflegestufe 1 = 465,49 €
Blinde Menschen mit Pflegestufe 2+3 = 409,99 €

Sicherlich haben Sie mittlerweile dazu einen Bescheid von Ihrem zu-stän¬digen Sozialamt bekommen. Fragen zum Blindengeld, zur Blindenh¬ilfe und zum Antragsverfahren – auch bezüglich Schwer-behin¬¬dertenausweis - beantworten wir Ihnen gern!
Christin Becker, Tel. 209 404 44 - Annette Schacht, Tel. 209 404 55.

Ansprechpartner

Melanie Wölwer

Pressesprecherin

(040) 209 404 29
(0151) 297 000 13
m.woelwer@bsvh.org

Porträtbild von Melanie Wölwer

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