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Führhundhaltergruppe

Kein Leinenzwang für Führhunde

Seit dem 01.04.2006 gilt in Hamburg das neue Hundegesetz. Danach gibt es ab dem 01.01.2007 einen generellen Leinenzwang.

Der Führhundhaltergruppe ist es gelungen, für unsere Führhunde eine generelle Befreiung zu erhalten. Diese Genehmigung ist selbstverständlich nur für den Führhundhalter selbst gültig. Über die uns zugegangene E-Mail von Herrn Heiner Baumgarten, Leiter der Abteilung für Stadtgrün und Erholung in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, wollen wir Sie an dieser Stelle informieren:

Leinenzwang für Führhunde

Ausgehend von den neuen Regelungen im Hamburger Hundegesetz im Hinblick auf Leinenzwang entstand die Frage, ob Führhunde auch in gleicher Weise betroffen sind. Zunächst ist anzumerken, dass bereits in den zurückliegenden Jahren das Lösen der Leine bei Führhunden von den Bezirksämtern toleriert wurde, um den Hunden bei Gehpausen ihrer Halter Bewegung zu ermöglichen. Wir haben diese Thematik in den letzten Jahren immer wieder mit den verantwortlichen Kollegen und Kolleginnen den Gartenbauabteilungen der Bezirke besprochen und bestätigt. Nach den neuen Regelungen des Hundegesetzes gilt ein grundsätzlicher Leinenzwang für alle Hunde. Da aber die Führhunde sowie ihre Halter intensiv geschult sind und Führhunde als absolut gehorsame Hunde bezeichnet werden können, gilt auch nach den neuen Regelungen, dass die Führhunde in Parks ohne Leine laufen dürfen. Selbstverständlich sollten auch die Halter von Führhunden darauf achten, dass sich andere Parkbesucher durch die Hunde nicht belästigt fühlen (z.B. auf Liegewiesen) oder die Hunde in ökologisch sensible Bereiche (z.B. Gewässerränder, Brutbereiche von Wassergeflügel) hineinlaufen. Wir werden auch in Zukunft unsere Kollegen und Kolleginnen auf die bisher eingeübte Verfahrensweise mit Führhunden in Parks hinweisen und darum bitten, diese gute Praxis auch an den bezirklichen Ordnungsdienst weiter zu vermitteln.

Es empfiehlt sich, unsere Hunde zumindest im Freilauf mit einer Kenndecke zu kennzeichnen, damit der städtische Ordnungsdienst schon dadurch merkt, dass es sich um einen Führhund handelt.

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