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Führhundhaltergruppe
Eintrag im Hunderegister
Bitte denken Sie daran, dass auch Ihr Führhund im Hunderegister (Anzeige nach § 13 bzw. § 28 des Hamburgischen Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden) anzumelden ist. Die Anmeldung können Sie im Internet unter www.gateway.hamburg.de oder in jedem Hamburger Kundenzentrum (Einwohnermeldeamt etc.) erledigen. Zur Anmeldung benötigen Sie
- Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung
- Mikrochip-Nummer
- Bescheinigung Ihres Haftpflichtversicherers über das Bestehen der Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme 1 Mio. € und max. 500,00 € Selbstbeteiligung)
- Rasse, Größe (Schulterhöhe), Geschlecht und Geburtsdatum Ihres Hundes sowie Nachweis, dass es ein Blindenführhund ist
- Geld für die Gebührenist
Sie müssen übrigens Ihren Hund nicht persönlich anmelden, sondern können dies auch eine Person Ihres Vertrauens erledigen lassen. Sie müssen ihr dann nur zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine entsprechende schriftliche Vollmacht mitgeben. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.
Falls es Fragen gibt, rufen Sie uns gerne an. Dieter Heeger, Tel. 5000750,
Weiterführende Informationen
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Wissenswertes über den Blindenführhund

Das Faltblatt vom DBSV enthält Informationen über den Blindenführhund und Tipps, wie sich Außenstehende gegenüber Führhund-Gespannen richtig verhalten 2008, 6 Seiten
Wissenswertes über den Blindenführhund (pdf)
