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Informationen der Führhundhaltergruppe

Wochenendseminar

In der Zeit vom 31. Mai. bis 3. Juni 2007 findet ein gemeinsames Treffen/Wochenendseminar mit der Führhundhaltergruppe Schleswig-Holstein in Dersau im Hotel Waldblick statt, wobei sich das Programm vom 31. Mai bis 1. Juni an Erstführhundhalter und Führhundinteressenten richtet. Als Referenten für das Treffen konnten wir Frau Schrader zum Thema "Unerwünschtes oder Fehlverhalten des Hundes" und Frau Dr. von Malottki zum Thema "Der alternde Hund" gewinnen. Die Kosten für das Treffen vom 1. Juni bis 3. Juni betragen voraussichtlich 155,00 € im Einzelzimmer und 135,00 € im Doppelzimmer je Person. Im Preis enthalten sind Übernachtung und Vollpension sowie Tagungsgetränke nebst Referentenkosten.

Kontakt: Dieter Heeger, Tel. 5000750

Kein Leinenzwang für Führhunde

Seit dem 01.04.2006 gilt in Hamburg das neue Hundegesetz. Danach gibt es ab dem 01.01.2007 einen generellen Leinenzwang.

Der Führhundhaltergruppe ist es gelungen, für unsere Führhunde eine generelle Befreiung zu erhalten. Diese Genehmigung ist selbstverständlich nur für den Führhundhalter selbst gültig. Über die uns zugegangene E-Mail von Herrn Heiner Baumgarten, Leiter der Abteilung für Stadtgrün und Erholung in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, wollen wir Sie an dieser Stelle informieren:

Leinenzwang für Führhunde

Ausgehend von den neuen Regelungen im Hamburger Hundegesetz im Hinblick auf Leinenzwang entstand die Frage, ob Führhunde auch in gleicher Weise betroffen sind. Zunächst ist anzumerken, dass bereits in den zurückliegenden Jahren das Lösen der Leine bei Führhunden von den Bezirksämtern toleriert wurde, um den Hunden bei Gehpausen ihrer Halter Bewegung zu ermöglichen. Wir haben diese Thematik in den letzten Jahren immer wieder mit den verantwortlichen Kollegen und Kolleginnen den Gartenbauabteilungen der Bezirke besprochen und bestätigt. Nach den neuen Regelungen des Hundegesetzes gilt ein grundsätzlicher Leinenzwang für alle Hunde. Da aber die Führhunde sowie ihre Halter intensiv geschult sind und Führhunde als absolut gehorsame Hunde bezeichnet werden können, gilt auch nach den neuen Regelungen, dass die Führhunde in Parks ohne Leine laufen dürfen. Selbstverständlich sollten auch die Halter von Führhunden darauf achten, dass sich andere Parkbesucher durch die Hunde nicht belästigt fühlen (z.B. auf Liegewiesen) oder die Hunde in ökologisch sensible Bereiche (z.B. Gewässerränder, Brutbereiche von Wassergeflügel) hineinlaufen. Wir werden auch in Zukunft unsere Kollegen und Kolleginnen auf die bisher eingeübte Verfahrensweise mit Führhunden in Parks hinweisen und darum bitten, diese gute Praxis auch an den bezirklichen Ordnungsdienst weiter zu vermitteln.

Es empfiehlt sich, unsere Hunde zumindest im Freilauf mit einer Kenndecke zu kennzeichnen, damit der städtische Ordnungsdienst schon dadurch merkt, dass es sich um einen Führhund handelt.

Eintrag im Hunderegister

Bitte denken Sie daran, dass auch Ihr Führhund im Hunderegister (Anzeige nach § 13 bzw. § 28 des Hamburgischen Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden) anzumelden ist. Die Anmeldung können Sie im Internet unter www.gateway.hamburg.de oder in jedem Hamburger Kundenzentrum (Einwohnermeldeamt etc.) erledigen. Zur Anmeldung benötigen Sie

  • Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung
  • Mikrochip-Nummer
  • Bescheinigung Ihres Haftpflichtversicherers über das Bestehen der Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme 1 Mio. € und max. 500,00 € Selbstbeteiligung)
  • Rasse, Größe (Schulterhöhe), Geschlecht und Geburtsdatum Ihres Hundes sowie Nachweis, dass es ein Blindenführhund ist
  • Geld für die Gebührenist

Sie müssen übrigens Ihren Hund nicht persönlich anmelden, sondern können dies auch eine Person Ihres Vertrauens erledigen lassen. Sie müssen ihr dann nur zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine entsprechende schriftliche Vollmacht mitgeben. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.

Falls es Fragen gibt, rufen Sie uns gerne an. Dieter Heeger, Tel. 5000750, Holger Dieringer, Tel. 5711356.